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Handwerkerbonus

Ab Juli 2014 werden bis zu 20% der Kosten für Handwerkerleistungen rückerstattet. Voraussetzungen sind Renovierungen sowie Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum im Inland, der für eigene Wohnzwecke genutzt wird (privater Wohnraum). Gefördert wird nur die Arbeitsleistung inklusive Fahrtkosten, nicht hingegen die Kosten für Material, Waren und Entsorgung.

Der Rückerstattungsantrag kann sowohl vom Wohnungseigentümer (natürliche Person) wie auch vom Mieter gestellt werden. Die förderbaren Netto-Kosten sind mit EUR 3.000,00 pro Förderungswerber, Wohnraum und Jahr begrenzt. Es ergibt sich somit ein maximaler Rückerstattungsbetrag von EUR 600,00/Jahr.

Unter diesem Link finden Sie weitere Informationen und auch das Formular zur Antragstellung bei einer Bausparkasse: https://www.meinefoerderung.at/hwbweb/

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