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Lehrbetriebsf�rderung NEU

Seit Anfang Juli 2008 erhalten Lehrbetriebe zuk�nftig eine Basisf�rderung f�r jeden Lehrling (bei Lehrbeginn ab 28.06.2008). Die Basisf�rderung kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres � somit fr�hestens Ende Juni 2009 - bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern beantragt werden und betr�gt:

- im ersten Lehrjahr drei Lehrlingsentsch�digungen,
- im zweiten Lehrjahr zwei Lehrlingsentsch�digungen,
- im dritten und vierten Lehrjahr jeweils eine Lehrlingsentsch�digung bzw. bei 2,5 oder
  3,5 Jahren Ausbildungsdauer eine halbe Lehrlingsentsch�digung.

Dar�ber hinaus werden qualit�tssteigernde Ma�nahmen in der betrieblichen Lehrausbildung gef�rdert (z. B. Weiterbildung der Ausbilder, Pr�mien f�r ausgezeichnete und mit gutem Erfolg gestandene Lehrabschlusspr�fungen) sowie Ma�nahmen f�r lernschwache Jugendliche.

Ab Mitte 2009 werden auch Erfolgsnachweise zur Mitte der Lehrzeit eingef�hrt. Bei einer positiven Absolvierung und einer Ausbildungsdokumentation kann der Lehrbetrieb um F�rderung ansuchen.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden neue Lehrstellen einmalig gef�rdert. F�rderbar sind laut den F�rderungsrichtlinien:

- alle Lehrstellen in neu gegr�ndeten Unternehmen f�r f�nf Jahr ab Gr�ndung,
- alle Lehrstellen in Unternehmen, die erstmal Lehrlinge ausbilden f�r ein Jahr ab Aufnahme
  des ersten Lehrlings,
- alle Lehrstellen in Unternehmen, die nach einer Pause von mindestens drei Jahren
  nach Ende des letzten Lehrverh�ltnisses wieder Lehrlinge aufnehmen f�r ein Jahr
  ab Aufnahme des ersten Lehrlings.

Vorrausetzung ist jeweils, dass das Lehrverh�ltnis f�r mindestens ein Jahr aufrecht ist. Die F�rderung f�r Lehrverh�ltnisse, die nach dem 27.06.2008 beginnen, ist vorl�ufig befristet bis 31.12.2010.

Wichtig: Die Einreichfrist f�r die Antragsstellung endet drei Monate nach Ablauf des betreffenden Lehrjahres bzw. des f�rderbaren Ereignisses.


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