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�bertragung von Abfertigungsanwartschaften aus System "Abfertigung Alt" in System "Abfertigung Neu"

Die Möglichkeit Abfertigungsanwartschaften aus dem System „Abfertigung Alt“ in das betriebliche Vorsorgekassensystem („Abfertigung Neu“) zu übertragen, war bisher zeitlich begrenzt.  Diese Regelung wurde nunmehr ersatzlos gestrichen. Ein Wechsel in das System der „Abfertigung Neu“ ist somit weiterhin und zeitlich unbefristet möglich („Dauerrecht“).

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