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Angleichung von Arbeitern und Angestellten

Im Vorfeld der Nationalratswahlen wurde die Abschaffung der letzten Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten im arbeitsrechtlichen Bereich beschlossen.

Die nachfolgenden vier Regelungen gelten bereits ab 1.7.2018:

  • Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung der Arbeiter und Angestellten im Krankheitsfall wird bereits nach dem 1. Dienstjahr von 6 Wochen auf 8 Wochen erh�ht (bisher ab dem 6. Dienstjahr). Wenn es sich um einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit handelt, werden die Anspruchszeiten pro Arbeitsunfall oder Berufskrankheit nun auch bei Angestellten aus einem eigenen Anspruchstopf berechnet.
  • Verdoppelung der Entgeltfortzahlungsdauer f�r Lehrlinge � von bisher 4 auf 8 Wochen volles Entgelt bzw. von bisher 2 auf 4 Wochen halbes Entgelt.
  • Wird ein Dienstverh�ltnis w�hrend des Krankenstandes einvernehmlich beendet, ist die Entgeltfortzahlung durch den Dienstgeber nun auch in diesem Fall zwingend.
  • Die Dienstverhinderungsgr�nde f�r Arbeiter werden jenen der Angestellten gleichgestellt, somit ist es nicht mehr m�glich, durch Kollektivvertrag den Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei unverschuldeten Dienstverhinderungen f�r Arbeiter einzuschr�nken.
Dar�ber hinaus sind noch folgende �nderungen zu ber�cksichtigen:
  • Die K�ndigungsfrist f�r Arbeiter betr�gt ab 1.1.2021 ebenfalls zumindest sechs Wochen. F�r Branchen, in denen mehrheitlich Saisonbetriebe t�tig sind, k�nnen k�rzere Fristen im jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag festgelegt werden. Als Saisonbetriebe gelten solche Betriebe, die ihrer Art nach nur zu bestimmten Jahreszeiten arbeiten, oder die regelm��ig zu gewissen Zeiten erheblich verst�rkt arbeiten. Dies wird beispielsweise in Bau und Tourismus der Fall sein, muss jedoch auch hier im Rahmen der Kollektivvertragsverhandlungen vereinbart werden.
  • Angestellte, welche unter 20% der jeweiligen kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit besch�ftigt sind, unterliegen ab 1.1.2018 den gleichen K�ndigungsfristen wie ihre in h�herem Ausma� besch�ftigten Kollegen. Bisher galt f�r diese Dienstnehmergruppe eine stark verk�rzte K�ndigungsfrist.
  • Die Aufl�sungsabgabe (2017 EUR 124,00 und 2018 EUR 128,00), welche bei Beendigung des Dienstverh�ltnisses durch den Dienstgeber zu bezahlen war, wird ab 1.1.2020 abgeschafft.
Im Einzelfall sind allerdings zahlreiche �bergangsbestimmungen zu beachten, welche gr��tenteils noch nicht in allen Details feststehen. Eine genaue Beobachtung der Entwicklung ist daher dringlichst anzuraten.

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