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Arbeitszeit

Normalarbeitszeit

Die t�gliche Normalarbeitszeit darf acht Stunden, die w�chentliche Normalarbeitszeit vierzig Stunden nicht �berschreiten. Einzelne Kollektivvertr�ge sehen bereits eine k�rzere Normalarbeitzeit vor.

Der Kollektivvertrag (Betriebsvereinbarung) kann eine t�gliche Normalarbeitszeit von bis zu zehn Stunden zulassen, wenn die gesamte Wochenarbeitszeit regelm��ig auf vier Tage verteilt wird.

F�llt in Verbindung mit Feiertagen die Arbeitzeit an Werktagen (Fenstertagen) aus, so kann die ausfallende Normalarbeitzeit auf die Werktage von 13 zusammenh�ngenden, die Ausfallstage einschlie�enden Wochen verteilt werden.

Die t�gliche Normalarbeitszeit darf
- bei einem Einarbeitungszeitraum von bis zu 13 Wochen zehn Stunden,
- bei einem l�ngeren Einarbeitungszeitraum neun Stunden
nicht �berschreiten.

Der Arbeitgeber hat in der Betriebsst�tte einen Aushang �ber den Beginn und das Ende der Normalarbeitszeit sowie Zahl und Dauer der Ruhepausen sichtbar anzubringen.

Arbeitszeitverl�ngerung bei Vorliegen eines erh�hten Arbeitsbedarfes

Durch eine Betriebsvereinbarung k�nnen bis h�chsten 24 Wochen innerhalb eines Kalenderjahres �berstunden bis einer Wochenarbeitszeit von 60 Stunden geleistet werden. Jedoch sind solche �berstunden nur in acht aufeinander folgenden Wochen mit einer danach mindestens 2 Wochen dauernden Unterbrechung (mindestens 2 Wochen nur 40 Stunden Normalarbeitszeit) zul�ssig. Die Tagesarbeitzeit darf 12 Stunden nicht �berschreiten.

Diese Sonder�berstunden sind jedoch nur m�glich, wenn dies zwischen dem Dienstgeber und Dienstnehmer schriftlich vereinbart wurde und keine arbeitsmedizinischen Bedenken dagegensprechen.

Zu beachten ist jedoch, dass innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen (Verl�ngerung durch Kollektivvertrag bis auf 26 bzw. 52 Wochen m�glich) maximal 48 Wochenstunden (816 Stunden) gearbeitet werden d�rfen.

Gleitende Arbeitszeit

Bei Gleitzeitvereinbarungen darf die t�gliche Normalarbeitszeit nunmehr zehn Stunden betragen.

Normalarbeitszeit bei Schichtarbeit

Bei mehrschichtiger Arbeitsweise kann der Kollektivvertrag erlauben, dass die t�gliche Normalarbeitszeit (neun bzw. zehn Stunden durch KV) bis auf zw�lf Stunden ausgedehnt wird. Beachtet werden muss, dass keine arbeitsmedizinische Bedenken dagegensprechen.

Ruhepausen

Betr�gt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als sechs Stunden, so ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen. Es k�nnen auch anstelle einer halbst�ndigen Ruhepause zwei Ruhepause (je eine Viertelstunde) oder sogar 3 Ruhepausen (je zehn Minuten) gew�hrt werden.

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