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Reduzierter Gewinnfreibetrag f�r Unternehmer

Bislang konnte ein maximaler jährlicher Gewinnfreibetrag von € 100.000 (maximale Abschöpfung von
13 % des steuerlichen Gewinnes bei € 769.231) geltend gemacht werden.

Für Gewinne bis € 30.000 ist weiterhin keine Investitionsdeckung erforderlich. Der generelle
Gewinnfreibetrag von € 3.900 (13 % von € 30.000) wird automatisch gewährt.

Durch das Stabilitätsgesetz 2012 erfährt der Gewinnfreibetrag eine Staffelung, die von der Höhe des Gewinns abhängig ist – vorerst befristet für die Jahre 2013 bis 2016.

Solidaritätsbeitrag (Kürzung des GFB) für die Veranlagungsjahre 2013-2016

  • ab einem Einkommen von EUR 175.000,00 Reduzierung auf 7,0%
  • ab einem Einkommen von EUR 350.000,00 Reduzierung auf 4,5%
  • ab einem Einkommen von EUR 580.000,00 kein GFB mehr

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