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�nderungen im KV Handel ab 1.12.2017

Neues Besch�ftigungsgruppenschema f�r alle Handelsbranchen. Anstelle der bisher acht Gehaltstafeln und zwei Gehaltsgebieten wurden f�r alle Handelsbranchen und Bundesl�nder in �sterreich nunmehr im Rahmen einer einzigen Gehaltstabelle acht Besch�ftigungsgruppen (A-H) mit nur mehr f�nf Stufen festgelegt. Die Einstufung in die neue Besch�ftigungsgruppe, das Besch�ftigungsgruppenjahr und die H�he des Mindestgehaltes und gegebenenfalls der Reformbetrag sind dem Arbeitnehmer mittels Dienstzettel/Dienstvertrag mitzuteilen. Dieser ist dem Arbeitnehmer bis sp�testens vier Wochen vor dem �bertrittsstichtag zu �bermitteln.

Umstieg unter bestimmten Voraussetzungen. Der Umstieg in die neue Gehaltsordnung kann f�r bestehende Unternehmen (binnen vier Jahren) ab dem 1.12.2017 zu jedem ersten eines Monats, sp�testens aber am 1.12.2021 erfolgen und hat jeweils ein ganzes Unternehmen zu betreffen (immer nur Umstieg f�r alle Arbeitnehmer oder keine m�glich). Auch f�r neu eintretende Angestellte und Lehrlinge gilt bis zum Umstieg die alte Gehaltsordnung.

Alle Arbeitnehmer eines Betriebes, der nach dem 1.12.2017 gegr�ndet wird, sind unter Anwendung der Vordienstzeitenanrechnung in die Gehaltsordnung NEU einzustufen. Dies gilt auch, wenn der Kollektivvertrag f�r Angestellte und Lehrlinge in Handelsbetrieben ab diesem Datum erstmalig Anwendung findet.

In Betrieben mit Betriebsrat ist f�r den Umstieg eine Betriebsvereinbarung notwendig. In Betrieben ohne Betriebsrat sind die Arbeitnehmer sp�testens drei Monate vor dem geplanten Stichtag schriftlich �ber den �bertrittsstichtag zu informieren.

Deckelung der Vordienstzeitenanrechnung und Vorr�ckung in die n�chste Gehaltsstufe.

Die Aufnahme �lterer Mitarbeiter soll durch eine Deckelung der Vordienstzeitenanrechnung bei Neueintritten (maximal acht Jahre) gef�rdert werden. Die Gehaltserh�hung durch Eintritt in die n�chste Gehaltsstufe tritt mit dem ersten Tag desjenigen Monats in Kraft, in den der Beginn des neuen Angestelltenjahres f�llt. Karenzurlaube werden nunmehr bei Vorr�ckungen im Ausma� von maximal 22 Monaten pro Kind als Angestelltenjahre gewertet. Dies gilt f�r Karenzurlaube, die ab dem 1.12.2017 oder danach beginnen.

Sonderbestimmungen f�r Umstieg zwischen 1.12.2017 und 30.11.2019.

F�r Betriebe, die zwischen 1.12.2017 und 30.11.2019 in die Gehaltsordnung NEU �bertreten gelten Sonderbestimmungen f�r einen gleitenden �bergang. Ist die Differenz zwischen kollektivvertraglichem Mindestgehalt NEU und Grundgehalt ALT zum Zeitpunkt des �bertritts h�her als EUR 65,00 kann die Anpassung an das kollektivvertragliche Mindestgehalt NEU in Etappen erfolgen. Dazu ist das Grundgehalt ALT zum �bertrittsstichtag um EUR 65,00 anzuheben und danach am 1.1. jedes Jahres zus�tzlich zur Kollektivvertragserh�hung um EUR 65,00 aber maximal in der H�he der Differenz zum Kollektivvertragsgehalt NEU. G�nstigere L�sungen f�r die Arbeitnehmer sind jederzeit m�glich. Differenzbetr�ge unter EUR 65,00 sind sofort auszugleichen. Differenzbetr�ge, die zum 1. 1.2021 noch bestehen, sind in vollem Ausma� auszugleichen. Die Vorr�ckungen sind unabh�ngig davon durchzuf�hren.

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