Startseite Leistungen Aktuelles Service-Links Kontakt  
 
 
 
AKTUELLES
   
 
Anpassung bei der Immobilienertragsteuer und Verlustausgleich bei Grundst�cksverk�ufen

Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) wird ab 1.1.2016 von 25% auf 30% angehoben und der Inflationsabschlag von 2% j�hrlich f�r bestimmte Grundst�cke gestrichen. Diese �nderungen gelten f�r alle Ver�u�erungen von Grundst�cken im au�erbetrieblichen Bereich und im betrieblichen Bereich f�r Einnahmen-Ausgaben-Rechner. F�r Bilanzierer wird die �nderung f�r alle ab 1.1.2016 realisierten (= periodisch zuordenbaren) Eink�nfte wirksam.

F�r sog. "Altgrundst�cke" (d.s. Grundst�cke, die bei der erstmaligen Einf�hrung der ImmoESt am 1.4.2012 nicht mehr steuerverfangen waren) steigt damit die Steuer von 3,5% auf 4,2% (nach Abzug der pauschalen Werbungskosten von 86% ergibt sich ein Ver�u�erungsgewinn von 14% des Verkaufspreises und davon 30%) (mehr zu diesem Thema finden Sie auch hier).

Daneben wurde der Ausgleich von Verlusten bei Grundst�cksverk�ufen neu geregelt. Ab dem Jahr 2016 k�nnen im privaten Bereich 60% (bisher 50%) des Verlustes �ber 15 Jahre verteilt mit �bersch�ssen aus Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden bzw. �ber Antrag 60% des Verlustes im Jahr der Verlustentstehung zur G�nze mit Eink�nften aus Vermietung und Verpachtung ausgeglichen werden. Im betrieblichen Bereich sind Verluste aus Grundst�cksver�u�erungen vorrangig mit positiven Eink�nften aus der Ver�u�erung oder Zuschreibung solcher Grundst�cke desselben Betriebes zu verrechnen. Ein verbleibender negativer �berhang darf k�nftig zu 60% (bisher 50%) ausgeglichen werden.

zurück zur Übersicht
 
© 2007 - Nußbaumer und Partner
ImpressumIDatenschutzrichtlinie I Sitemap I AAB I HGR I FAQ