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AKTUELLES
   
 
Erh�hung des amtlichen Kilometergeldes:

Das amtliche Kilometergeld wird vom 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009 wie folgt erh�ht:

 

bis 30.6.2008

ab 1.7.2008

 

je Kilometer

je Kilometer

 

(gerundet)

 

Personen- und Kombinationskraftwagen 

EUR 0,376

EUR 0,42

 

(EUR 0,38)

 

Motorfahrräder und Motorräder

 

 

mit einem Hubraum bis 250 cm³ 

EUR 0,119

EUR 0,14

 

(EUR 0,12)

 

 

 

 

Motorräder mit einem Hubraum über 250 cm³

EUR 0,212

EUR 0,24

 

(EUR 0,22)

 

 

 

 

Zuschlag für mitbeförderte Person

EUR 0,045

0,05

 

(EUR 0,05)

 



Die neuen Betr�ge gelten f�r den Zeitraum vom 1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2009 und kommen bei der Lohnverrechnung f�r Juli 2008 bereits zur Anwendung. Ebenso gelten die neuen S�tze bei der Veranlagung f�r Zeitr�ume ab Juli 2008.

Der amtliche Satz kann weiterhin f�r maximal 30.000 km pro Jahr steuerfrei behandelt werden. Damit kommt es im Jahr 2008 zu einer beweglichen Obergrenze des maximal steuerfreien Betrages: Werden die 30.000km bereits im ersten Halbjahr ausgesch�pft, so k�nnen maximal EUR 11.400,00 (=30.000 km x 0,38) als steuerfrei in der Bezugsverrechnung abgerechnet werden. Werden die gesamten 30.000 km in der 2. Jahresh�lfte zur�ckgelegt, so sind maximal EUR 12.600,00 (=30.000 km x 0,42) als steuerfrei abgerechnet werden. Werden die vollen 30.000 km erst in der zweiten Jahresh�lfte ausgesch�pft, aber lag der Beginn der Reiset�tigkeit im ersten Halbjahr, so ist nach den gefahrenen Kilometern aufzuteilen.

Anders lautende kollektivvertragliche Regelungen k�nnen ab 2008 nicht mehr die Steuerfreiheit bewirken.



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