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Steuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen Kryptow�hrungen

Bitcoin ist die bekannteste Kryptow�hrung, daneben gibt es zahlreiche andere wie z.B. Ethereum, Ripple, Litecoin. Alle Kryptow�hrungen sind digitale Geldeinheiten eines weltweit verwendbaren dezentralen Zahlungssystems. In weiterer Folge wird nun auf Bitcoin n�her eingegangen. Das Bitcoin-Netzwerk wird nur von Nutzern betrieben und ben�tigt keine zentrale Abwicklungsstelle. Die Eigentumsnachweise an Bitcoin werden in einer pers�nlichen digitalen Brieftasche = Wallet, gespeichert. Seit 2010 gibt es Wechselkurse, die durch Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Der Ankauf von Bitcoin erfolgt �ber online-B�rsen, aber auch �ber Trafiken und Post�mter. Mit Bitcoin k�nnen Waren und Dienstleistungen bezahlt werden � es gilt jedoch nicht als gesetzliches Zahlungsmittel.

Ertragsteuerliche Behandlung

Nach Ansicht des BMF handelt es sich um sonstige (unk�rperliche) betriebliche Wirtschaftsg�ter, welche nicht abnutzbar sind. Befinden sich virtuelle W�hrungen (= Kryptow�hrungen) im Betriebsverm�gen, sind diese je nach Absicht, ob sie lang- oder kurzfristig dem Betrieb dienen sollen, dem Anlage- oder Umlaufverm�gen zuzuordnen. Dies f�hrt nach der j�hrlich vorzunehmenden Bewertung unter Umst�nden zu steuerlich wirksamen Abwertungen bzw. auch zu nachfolgenden Zuschreibungen. Im Fall von An- und Verk�ufen der virtuellen W�hrung bzw. bei Tauschvorg�ngen zu realen und anderen virtuellen W�hrungen k�nnen Kursgewinne und �verluste erzielt werden, die auch bei der Gewinnermittlung zu ber�cksichtigen sind.

Mining als gewerbliche T�tigkeit

Die Schaffung von Kryptow�hrungen (sogenanntes Mining), das Betreiben einer Online-B�rse oder eines Kryptow�hrungs-Geldautomaten stellt eine gewerbliche T�tigkeit dar, weshalb die Eink�nfte aus dieser T�tigkeit zu den Eink�nften aus Gewerbebetrieb z�hlen. Bei Kryptow�hrungen handelt es sich, wie oben bereits ausgef�hrt, nach der Ansicht des BMF um sonstige (unk�rperliche) betriebliche Wirtschaftsg�ter. Beim Verkauf dieses Wirtschaftsgutes unterliegen die daraus resultierenden Eink�nfte dem >progressiven Einkommensteuertarif bzw. der K�rperschaftsteuer. Realisierte Wert�nderungen von zinsbringend veranlagten Kryptow�hrungen sind jedoch mit dem Sondersteuersatz in H�he von 27,5% zu versteuern. Eine zinsbringende Veranlagung liegt in jenen F�llen vor, in denen Kryptow�hrungen an andere Marktteilnehmer (Private oder Unternehmer) verliehen und dem Verleiher f�r die �berlassung der virtuellen W�hrung zeitanteilig zus�tzliche Einheiten der Kryptow�hrung zugesagt werden.

Realisierte Wert�nderungen im Privatverm�gen unterliegen bei einer zinsbringenden Veranlagung ebenso dem Sondersteuersatz von 27,5%. Wird die Kryptow�hrung hingegen nicht zinsbringend veranlagt, so unterliegen die realisierten Wert�nderungen als Spekulationsgesch�fte dem progressiven Einkommensteuertarif, wenn die Ver�u�erung innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung erfolgt. Findet die Ver�u�erung nicht innerhalb eines Jahres statt, so ist diese nicht steuerpflichtig.

Umsatzsteuerliche Behandlung

Zahlungen in Bitcoins sind wie Zahlungen mittels gesetzlichen Zahlungsmitteln (z.B. Euro) zu behandeln. Die Bemessungsgrundlage einer Lieferung oder sonstigen Leistung bestimmt sich nach dem Wert des Bitcoins. Der Wechsel von Bitcoins in reale W�hrungen (z.B. Euro) und umgekehrt ist eine steuerfreie T�tigkeit. Auch das Mining von Bitcoins unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

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