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H�here Negativsteuer f�r Pendler f�r 2008 und 2009

Negativsteuer f�llt an, wenn aufgrund der geringen Eink�nfte keine (Lohn)Steuerbelastung eintritt, aber Abgaben an die Sozialversicherung entrichtet wurden. H�ufig davon betroffene Gruppen sind Teilzeitbesch�ftigte, Lehrlinge und geringf�gig Besch�ftigte mit einer Selbstversicherung. Da f�r diese Dienstnehmer die Erh�hung des Pendlerpauschales keine steuerliche Entlastung bringt, weil diese Dienstnehmergruppe typischerweise keine Lohnsteuer abf�hrt, wurde nunmehr die M�glichkeit zur Geltendmachung der Negativsteuer erh�ht.

F�r die Veranlagungszeitr�ume 2008 und 2009 erh�ht sich f�r Arbeitnehmer die m�gliche Negativsteuer(Steuergutschrift), sofern die Voraussetzungen f�r den Bezug des Pendlerpauschales erf�llt sind. Die Deckelung wird von 10% auf 15% bestimmter Werbungskosten (vor allem Sozialversicherung) angehoben. Der H�chstbetrag steigert sich von maximal EUR 200,- auf EUR 240,- pro Jahr.

Die Negativsteuer kann r�ckwirkend mit der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) vom Finanzamt eingefordert werden.

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