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Senkung der Arbeitslosenversicherungs-Beitr�ge bei geringem Einkommen

Mit dem Bundesgesetz vom 26. Juni 2008, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) ge�ndert wird, wurde folgende Einschleifung des Dienstnehmeranteils zur Arbeitslosenversicherung (derzeit 3%) verlautbart. Und zwar auf 2 %, 1 % oder 0 %, abh�ngig von der H�he der monatlichen Beitragsgrundlage.


Die Neuregelung im Detail:

Der Dienstnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung (AlV) soll k�nftig bei einer monatlichen Beitragsgrundlage
bis        � 1.100,--                                0 %,
�ber     � 1.100,-- bis � 1.200, --      1 %,
�ber     � 1.200,-- bis � 1.350,--       2 %
betragen.

Sonderzahlungen sind f�r die diesbez�gliche Beurteilung nicht heranzuziehen. Die H�he der obigen "Grenzbetr�ge" (� 1.100,-- etc.) wird zuk�nftig j�hrlich mit der so genannten "Aufwertungszahl" angepasst.

Der vom Arbeitgeber zu tragende Anteil des AV-Beitrages (3 %) bleibt unver�ndert (ebenso der IESG-Zuschlag)!

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