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Tarif�nderung 2016 in der Einkommensteuer und �nderung von Absetzbetr�gen

Ab der Veranlagung f�r das Jahr 2016 gibt es anstelle der bisherigen 4 Tarifstufen nunmehr 6 Tarifstufen wie unten angef�hrt.

F�r ein Einkommen bis 11.000 Euro pro Jahr ist wie bisher keine Steuer zu bezahlen. Neu ist der Spitzensteuersatz von 55% f�r Einkommensteile �ber 1,0 Mio EUR. Dieser erh�hte Spitzensteuersatz gilt zeitlich befristet f�r die Jahre 2016 � 2020.

Einkommen

Einkommensteuer

0 bis 11.000 Euro

0 %

�ber 11.000 Euro bis 18.000 Euro

25 %

�ber 18.000 Euro bis 31.000 Euro

35 %

�ber 31.000 Euro bis 60.000 Euro

42 %

�ber 60.000 Euro bis 90.000 Euro

48 %

�ber 90.000 Euro bis 1 Million Euro

50 %

�ber 1 Million Euro

55 % (befristet)



Folgende j�hrliche Absetz- und Freibetr�ge wurden erh�ht bzw. ge�ndert:

  • Arbeitnehmerabsetzbetrag von bisher EUR 54,00 und Verkehrsabsetzbetrag von bisher EUR 291,00 auf nunmehr gemeinsam EUR 400,00 Verkehrsabsetzbetrag
  • Pendlerausgleichsbetrag von bisher max. EUR 290,00 ge�ndert in erh�hten Verkehrsabsetzbetrag von EUR 690,00 bzw. EUR 400,00 (einkommensabh�ngig)
  • Kinderfreibetrag von bisher EUR 220,00 bzw. EUR 264,00 auf nunmehr EUR 440,00 bzw. 600,00
  • Negativsteuer (anteilige Erstattung von Sozialversicherungsbeitr�gen) von bisher 10% der SV-Beitr�ge und max. EUR 110,00 bzw. 18% der SV-Beitr�ge und max. 400,00 (Pendler) auf nunmehr 50% bestimmter Werbungskosten (insbesondere von SV-Beitr�gen) und max. EUR 400,00 bzw. EUR 500,00 (Pendler)

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