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Umsatzsteuerbetrugsbek�mpfungs-Verordnung

Zur Verhinderung von bestehenden und zur Vermeidung von potenziellen Umsatzsteuerbetrugsszenarien wurde für bestimmte Umsätze der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (reverse charge) verordnet. Die Verordnung tritt mit 01.01.2014 in Kraft.

Die Umsätze betreffen die Lieferung von Videospielkonsolen, Laptops und Tablet-Computern bei einem Entgelt über EUR 5.000,00. Weiters die Lieferung von Gas und Elektrizität an Wiederverkäufer, die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten sowie die Lieferung von bestimmten Metallen.

Die Verordnung finden Sie anbei.

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