Startseite Leistungen Aktuelles Service-Links Kontakt  
 
 
 
AKTUELLES
   
 
Vorzeitige Abschreibung

Investieren in das eigene Unternehmen wird interessanter.

Durch das Konjunkturbelebungsgesetz sollen Anreize für Investitionen geschaffen werden.

Für Investitionen in Anlagegüter, die im Jahr 2009 oder im Jahr 2010 angeschafft oder hergestellt werden, besteht  die Möglichkeit, eine vorzeitige Absetzung für Abnutzung in Höhe von 30% vorzunehmen. 

Von der vorzeitigen AfA ausgenommen sind:

1. Aufwendungen für das eigene Gebäude- und Mieterinvestitionen für das Mietobjekt.
2. Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, außer Fahrschulkraftfahrzeuge und solche, die zu mind.
    80% der gewerblichen Personenbeförderung dienen.
3. Luftfahrzeuge
4. geringwertige Wirtschaftsgüter
5. gebrauchte Wirtschaftsgüter
6. Wirtschaftsgüter, die von Unternehmen erworben wurden, die unter dem beherrschenden Einfluss
    des Steuerpflichtigen stehen.
7. Wirtschaftsgüter, mit deren Anschaffung oder Herstellung vor dem Jahr 2009 begonnen wurde.

Im Gegensatz zur linearen AfA wird bei der vorzeitigen Absetzung für Abnutzung nicht auf die Inbetriebnahme sondern auf den Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftgutes abgestellt. Damit kann die vorzeitige Absetzung für Abnutzung schon in Anspruch genommen werden, obwohl die „normale“ AfA noch nicht zusteht. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ist eine höhere Abschreibung in Höhe von 30 % möglich. Erfolgt im selben Jahr auch die Inbetriebnahme, beinhaltet dieser Prozentsatz auch die lineare Abschreibung. Die lineare Abschreibung wird fortgeführt, wodurch es im Ergebnis zu einer früheren Abschreibung der Investition kommt. Eine Abschreibung von mehr als 100% ist nicht möglich. 

Beispiel:
Anschaffungskosten: € 150.000,-, Inbetriebnahme im April 2009, Nutzungsdauer: 8 Jahre; das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Abschreibung im Jahr 2009:         € 150.000 x 30% = € 45.000
Restbuchwert am 31.12.2009:            € 150.000 – € 45.000 = € 105.000
Abschreibung in den Jahren 2010 bis 2014:   jeweils € 18.750 (nämlich € 150.000 : 8)
Buchwert am 31.12.2014 nach Abschreibung: € 11.250 (150.000 –45.000 – 5 x 18.750)
Abschreibung im Jahr 2015:           € 11.250

Damit wird das Wirtschaftsgut bereits im Jahr 2015 voll abgeschrieben, statt wie im Falle ohne vorzeitige Abschreibung erst im Jahr 2016.

Erstreckt sich die Anschaffung oder Herstellung über mehrere Jahre kann die vorzeitige AfA von den entsprechenden Teilbeträgen vorgenommen werden, soweit sie im Förderungszeitraum anfallen. Zu beachten ist, dass die vorzeitige AfA allerdings nur dann möglich ist, wenn mit der Anschaffung oder Herstellung nicht vor dem Jahr 2009 begonnen wurde. 

Einnahmen- Ausgaben Rechner müssen die vorzeitige AfA in der Anlagenkartei ausweisen.

zurück zur Übersicht
 
© 2007 - Nußbaumer und Partner
ImpressumIDatenschutzrichtlinie I Sitemap I AAB I HGR I FAQ