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AKTUELLES |
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13% Umsatzsteuer f�r bestimmte Ums�tze
Der erm��igte Steuersatz von bisher 10% f�r bestimmte Ums�tze bzw. von 12% f�r den Ab-Hof-Verkauf von Wein wird ab 1.1.2016 einheitlich auf 13% angehoben.
Die wichtigsten Anwendungsf�lle f�r den erm��igten Umsatzsteuersatz von 13% sind:
- die Lieferung, die Einfuhr und der Eigenverbrauch der in den Z 1 bis 13 der Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz aufgez�hlten Gegenst�nde. Dazu geh�ren insbesondere lebende Tiere (ausgenommen zum Schlachten bestimmte Pferde) wie Esel, Rinder, Schweine, Schafe/Ziegen und Gefl�gel und dergleichen, Pflanzen und Blumen, R�ckst�nde f�r Abf�lle der Lebensmittelindustrie, tierische und pflanzliche D�ngemittel sowie Brennholz, Sammlungsst�cke sowie Antiquit�ten,
- die Vermietung von Campingpl�tzen, wobei hierbei Voraussetzung ist, dass f�r die angebotenen Leistungen ein einheitliches Ben�tzungsentgelt verrechnet wird,
- Theater-, Musik- und Gesangsauff�hrungen sowie Leistungen von Museen, sofern sie nicht von den Gebietsk�rperschaften oder von gemeinn�tzigen Vereinigungen durchgef�hrt werden. Diese Leistungen unterliegen ab 1.5.2016 dem neuen erm��igten Steuersatz,
- Film- und Zirkusvorf�hrungen, sowie Leistungen von Schaustellern,
- Eintrittsberechtigungen f�r sportliche Veranstaltungen (hier erfolgt eine Reduzierung von 20% auf 13% Ust),
- Ums�tze von Schwimmb�ndern und Thermalbehandlungen
- Personenbef�rderung mit Luftverkehrsfahrzeugen.
Neu ab 1. 5.2016 ist, dass die 13%ige Umsatzsteuer auch f�r die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafr�umen und die regelm��ig damit verbundenen Nebenleistungen (einschlie�lich Beheizung) gilt. Bei Pauschalangeboten wird per Erlass geregelt, welcher Teil auf das Fr�hst�ck sowie die Halb- oder Vollpension entf�llt, da dieser Teil weiterhin dem erm��igten Steuersatz von 10% unterliegt.
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