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[11.12.2018]

Familienbonus Plus ab 2019

Der Familienbonus Plus ist ein Steuer-Absetzbetrag und mindert die Steuerlast um bis zu EUR 1.500,00 pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
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[11.12.2018]

Erinnerung zur Registrierkassenpflicht

Vergessen Sie bitte nicht auf die Erstellung und Überprüfung Ihres Jahresbeleges.
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[11.12.2018]

Gesellschafter-Geschäftsführer: KFZ-Sachbezüge

Gesellschafter-Geschäftsführer: KFZ-Sachbezuge
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[11.12.2018]

Maßnahmen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung II

Die EU-Geldwäsche-Richtlinie wurde innerstaatlich nunmehr auch in der Gewerbeordnung umgesetzt.

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[11.12.2018]

SV-Werte 2019 (voraussichtlich)

Für das Jahr 2019 lassen sich heute die wichtigsten veränderlichen SV-Werte voraussichtlich wie folgt angeben (vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt).
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[11.12.2018]

Altersteilzeit

Ab 1.1.2019 wird das Zugangsalter zur Altersteilzeit (ATZ) schrittweise auf maximal 5 Jahre (statt bisher sieben) vor dem Erreichen des Regelpensionsalters angehoben
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[11.12.2018]

Gutscheine

Die Veräußerung von Gutscheinen (Geschenkbons, Geschenkmünzen) durch Unternehmer, die zum späteren Bezug von Waren nach freier Wahl oder nicht konkretisierten Dienstleistungen des Gutscheinausstellers berechtigen, stellt noch keinen steuerbaren Vorgang dar
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[11.12.2018]

Vorsteuerabzug und Gutgläubigkeit

Das Recht auf Vorsteuerabzug entfällt, wenn der Unternehmer wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehung steht.
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[11.12.2018]

Die 11 Merkmale einer ordnungsgemäßen Rechnung gem. § 1 UStG 1994

Der Unternehmer ist nach dem Umsatzsteuergesetz verpflichtet, Rechnungen auszustellen
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Unsere neuen Verrechnungssätze für Leistungen ab dem 1.1.2019

Die Verrechnungssätze für Leistungen unserer Mitarbeiterinnen betragen EUR 80,- je Stunden. In der Personalverrechnung kommt ein Faktor von EUR 19,- je Abrechnung zur Anwendung. Für Leistungen der berufsberechtigten Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer kommt ein Stundensatz von € 150,- zur Verrechnung. Für private Gutachtenstätigkeit im Rahmen der Sachverständigentätigkeit wird weiterhin ein Verrechnungssatz von EUR 245,- je Stunde abgerechnet.

   
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