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Verpflichtende �bermittlung der UVA ab einem Umsatz von EUR 30.000,00

Mit der geplanten �nderung der bisher geltenden Verordnung zur Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist vorgesehen, die Grenze f�r die verpflichtende Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung abzusenken und an die Kleinunternehmergrenze anzupassen. Damit wird es in der Praxis f�r alle Unternehmer, die ihre Umsatzsteuervoranmeldung monatlich ermitteln m�ssen auch verpflichtend, diese Daten im Detail der Finanzverwaltung zu �bermitteln. Wir ersuchen um Kontaktaufnahme falls Sie von dieser �nderung betroffen sind und diesbez�glich unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen.


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