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Elektronische Rechnung an den Bund – Ergänzungen zu Beitrag vom Dezember 2013

Seit 01.01.2014 müssen Rechnungen über Waren und Dienstleistungen an Bundesdienststellen ausschließlich in elektronisch strukturierter Form eingebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt werden von den Bundesdienststellen (eine ausführliche Liste finden Sie unter www.erb.gv.at) keine Papierrechnungen mehr akzeptiert. Rechnungen, die per E-Mail oder im PDF-Format übermittelt werden, können ebenfalls nicht anerkannt werden.

Voraussetzung für die Nutzung des Verfahrensservices „e-Rechnung an den Bund“ ist die kostenlose Onlineanmeldung im Unternehmensserviceportal (USP) unter www.usp.gv.at. Diese Anmeldung kann über das Service Finanz-Online ganz einfach erfolgen. Wenn Sie Unterstützung zur Anmeldung zu Finanz-Online brauchen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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