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AKTUELLES |
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Latente Steuern
Latente Steuern sind verborgene Steuerlasten oder -vorteile, die sich aufgrund von Unterschieden im Ansatz oder in der Bewertung von Verm�gensgegenst�nden oder
Schulden zwischen der unter-nehmensrechtlichen Bilanz und der Steuerbilanz ergeben haben und die sich in sp�teren Gesch�ftsjahren voraussichtlich abbauen, das hei�t in der Zukunft
zu Unterschieden zwischen unternehmensrechtlichen und steuerlichen Ergebnissen f�hren.
Aktive latente Steuern sollen zuk�nftige Steuervorteile (zuk�nftig steuerlich h�heres Gewinnabzugspotential),
passive latente Steuern zuk�nftige Steuerlasten (zuk�nftig steuerlich h�heres Ertragspotential) abbilden. Aufgrund des R�G 2014 sind ab der Bilanz
2016 diese latenten Steuern j�hrlich zu ermitteln und saldiert entweder aktivisch oder passivisch in der Bilanz auszuweisen. Die dadurch im Jahresabschluss
ausgewiesene Steuerbelastung entspricht somit dem j�hrlichen steuerlichen Ergebnis.
Die unterschiedlichen Wertans�tze zwischen Unternehmens- und Steuerbilanz betreffen vor allem
- Pkw: Nutzungsdauer und Anschaffungskosten (max. EUR 40.000,00)
- Anlage- und Umlaufverm�gen: Bestandteile der Herstellungskosten
- 1/7-Abschreibung f�r Beteiligungen
- Forderungen: Pauschalwertberichtigungen
- R�ckstellungen f�r Abfertigungen, Jubil�en: Zinssatz
- Unversteuerte R�cklagen: g�nzlicher Wegfall
- Verlustvortr�ge: abh�ngig von den k�nftigen Ergebnissen
Durch das R�G 2014 werden die unversteuerten R�cklagen ersatzlos aufgehoben. Das bedeutet,
dass ab 2016 R�cklagen f�r steuerliche Sonderabschreibungen nicht mehr gebildet werden k�nnen. Die zum 31.12.2015 bestehenden unversteuerten
R�cklagen sind im Jahr 2016 entweder dem Eigenkapital zuzuf�hren (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu 100% und bei Kapitalgesellschaften zu 75%)
oder steuerpflichtig aufzul�sen. Bei den Kapitalgesellschaften ergibt sich bei einer Zuf�hrung zum Eigenkapital jedenfalls eine passive latente Steuerbelastung von 25%,
die unter den Steuerr�ckstellungen auszuweisen ist.
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