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Latente Steuern

Latente Steuern sind verborgene Steuerlasten oder -vorteile, die sich aufgrund von Unterschieden im Ansatz oder in der Bewertung von Verm�gensgegenst�nden oder Schulden zwischen der unter-nehmensrechtlichen Bilanz und der Steuerbilanz ergeben haben und die sich in sp�teren Gesch�ftsjahren voraussichtlich abbauen, das hei�t in der Zukunft zu Unterschieden zwischen unternehmensrechtlichen und steuerlichen Ergebnissen f�hren.

Aktive latente Steuern sollen zuk�nftige Steuervorteile (zuk�nftig steuerlich h�heres Gewinnabzugspotential), passive latente Steuern zuk�nftige Steuerlasten (zuk�nftig steuerlich h�heres Ertragspotential) abbilden. Aufgrund des R�G 2014 sind ab der Bilanz 2016 diese latenten Steuern j�hrlich zu ermitteln und saldiert entweder aktivisch oder passivisch in der Bilanz auszuweisen. Die dadurch im Jahresabschluss ausgewiesene Steuerbelastung entspricht somit dem j�hrlichen steuerlichen Ergebnis.

Die unterschiedlichen Wertans�tze zwischen Unternehmens- und Steuerbilanz betreffen vor allem

  • Pkw: Nutzungsdauer und Anschaffungskosten (max. EUR 40.000,00)
  • Anlage- und Umlaufverm�gen: Bestandteile der Herstellungskosten
  • 1/7-Abschreibung f�r Beteiligungen
  • Forderungen: Pauschalwertberichtigungen
  • R�ckstellungen f�r Abfertigungen, Jubil�en: Zinssatz
  • Unversteuerte R�cklagen: g�nzlicher Wegfall
  • Verlustvortr�ge: abh�ngig von den k�nftigen Ergebnissen


Durch das R�G 2014 werden die unversteuerten R�cklagen ersatzlos aufgehoben. Das bedeutet, dass ab 2016 R�cklagen f�r steuerliche Sonderabschreibungen nicht mehr gebildet werden k�nnen. Die zum 31.12.2015 bestehenden unversteuerten R�cklagen sind im Jahr 2016 entweder dem Eigenkapital zuzuf�hren (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften zu 100% und bei Kapitalgesellschaften zu 75%) oder steuerpflichtig aufzul�sen. Bei den Kapitalgesellschaften ergibt sich bei einer Zuf�hrung zum Eigenkapital jedenfalls eine passive latente Steuerbelastung von 25%, die unter den Steuerr�ckstellungen auszuweisen ist.

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