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Registrierkassen: steuerliche Begünstigungen, Sicherheitseinrichtung, Registrierung

Anschaffungen oder Umrüstungen eines Systems zur elektronischen Aufzeichnung von Bareinnahmen (elektronische Registrierkasse oder Kassensystem), die im Zeitraum 01.03.2015 – 31.03.2017 erfolgen sind 3-fach steuerlich begünstigt:

  • steuerfreie Prämiengutschrift auf dem Abgabenkonto von EUR 200,00 je Erfassungseinheit (unabhängig von den tatsächlichen Anschaffungskosten) über Antrag
  • sofortige Abschreibung der Aufwendungen für Anschaffung bzw. Umrüstung in voller Höhe
  • Anschaffungskosten können für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag herangezogen werden (gilt jedoch nicht für Software)

Ab 01.04.2017 sind alle elektronischen Aufzeichnungssysteme (Registrierkassen in allen Ausprägungen) durch eine technische Sicherheitseinrichtung gegen Manipulation zu sichern. Diese technische Frage ist mit dem jeweiligen Kassenanbieter zu klären.
Bis 01.04.2017 müssen nun die Registrierkassen beim Finanzamt erfasst werden, wobei hier lt. Verordnung (Registrierkassensicherheitsverordnung) die voneinander unabhängige Registrierung der
  • Signatur- und Siegelerstellungseinheit und der
  • Registrierkasse selbst incl. abschließendem Belegcheck
zu erfolgen hat.

Hierzu ist zunächst eine Signaturkarte samt Zertifikat für Registrierkassen bei einem Vertrauensdiensteanbieter (derzeit A-Trust, GlobalTrust oder PrimeSign) zu erwerben. In einem weiteren Schritt hat nun die Registrierung der beiden oben genannten Komponenten über FinanzOnline zu erfolgen. Abhängig von der technischen Ausstattung der Kasse, kann diese direkt mit FinanzOnline kommunizieren bzw. ist eine Erfassung über die Eingabemaske von FinanzOnline erforderlich. Nach der Registrierung ist eine Belegprüfung erforderlich wobei diese entweder direkt über die Kassensoftware oder mittels der App „BMF Belegcheck“ erfolgen kann. Damit wird festgestellt, ob die Inbetriebnahme und Registrierung der Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Wir raten zeitgerecht die technischen Details mit dem Kassenlieferanten abzuklären, um eine fristgerechte Inbetriebnahme ab 01.04.2017 sicherzustellen.

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