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V+V Aufteilung Grund- und Geb�udewert (Grundanteilverordnung 2016)

Durch die Steuerreform 2015/2016 wurde die Aufteilung des Kaufpreises eines bebauten Grundst�ckes auf den Grund- und den Geb�udeanteil neu geregelt. Das bisher geltende pauschale Aufteilungsverh�ltnis von 20% f�r Grundanteil (nicht abschreibbar) und 80% f�r Geb�ude (abschreibbar) ist ab 1.1.2016 entsprechend anzupassen.

Grunds�tzlich ist ab 2016 ein Anteil an Grund und Boden in H�he von 40% (bisher 20%) auszuscheiden, es sei denn:

  • die Grundanteilsverordnung sieht eine andere Aufteilung vor oder
  • Nachweis einer anderslautenden Aufteilung oder
  • die tats�chlichen Verh�ltnisse weichen offenkundig erheblich ab.
Die Grundanteilverordnung 2016 unterscheidet einerseits nach Gemeindegr��e (Einwohnerzahl, Lage) und Baulandpreis (mehr oder weniger als EUR 400,00/m2) und andererseits nach der Geb�udegr��e (Geb�ude mit mehr oder weniger als 10 Wohn- oder Gesch�ftseinheiten) Abh�ngig von der Lage des Objekts betr�gt der Grundanteil demzufolge 20%, 30% oder 40%.

Als Nachweis f�r eine anderslautende Aufteilung kann ein Gutachten (z.B. Sachverst�ndiger, Immobilientreuh�nder, Bank) herangezogen werden, wobei die Gutachten der freien Beweisw�rdigung der Beh�rde unterliegen und f�r diese nicht bindend sind.

Sofern die oben beschriebene pauschale Ermittlung des Grundanteils offenkundig um zumindest 50% von den tats�chlichen Verh�ltnissen abweicht, ist auf die tats�chlichen Verh�ltnisse abzustellen (z.B. gro�es Grundst�ck in guter Lage mit einem kleinen Haus in schlechtem Bauzustand).

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