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Umsatzgrenze f�r Kleinunternehmer - Anhebung ab 2007

Die Kleinunternehmergrenze im Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung ab dem 1.1.2007 auf EUR 30.000,- (bisher EUR 22.000,-) angehoben. Je nach anzuwendendem Umsatzsteuersatz sind Kleinunternehmer ab dem Jahr 2007 mit Bruttoums�tzen von bis zu EUR 36.000,- (bei einem Steuersatz von 20%) umsatzsteuerfrei (bei 10%igen Ums�tzen, wie z.B. bei der Vermietung von Wohnungen, betr�gt die Bruttoumsatzgrenze EUR 33.000,-). Wenn im laufenden Jahr die Umsatzgrenzen �berschritten werden, muss f�r die gesamten Ums�tze Umsatzsteuer verrechnet werden.


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