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�nderungen bei der Altersteilzeit: F�r beide Seiten mehr M�glichkeiten

Das Instrument der Altersteilzeit wurde „umgebaut“. Ab 1. September 2009 gelten neue Voraussetzungen, um dieses Vorruhestandsmodell in Anspruch zu nehmen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommt es damit zu einigen Veränderungen.

Die Altersteilzeit ermöglicht es einer großen Gruppe von Beschäftigten, ihre Arbeitszeit gegen Ende des Berufslebens um 40 bis 60 Prozent zu reduzieren.
Das Einkommen besteht in dieser Zeit aus dem so genannten Teilzeitentgelt für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit sowie 50 Prozent der Differenz zum letzten Vollbezug. Ein einfaches Beispiel: Wird die Arbeitszeit um 50 Prozent reduziert, beträgt das Einkommen 75 Prozent des Letztbezugs. Die Sozialversicherungsbeiträge werden hingegen auf Basis des letzten Vollbezugs bezahlt. Damit wird vermieden, dass es hier zu Nachteilen kommt – vor allem was die Anrechnung für die letztendliche Pension angeht.

Auslaufmodell:
Aus verschiedenen Gründen war die bisherige Altersteilzeit jedoch ein Auslaufmodell. Das hat vor allem mit der letzten Pensionsreform zu tun: Durch die Einführung der Korridorpension und der damit verbundenen hohen Abschläge wird die Altersteilzeit nach und nach uninteressant – speziell für Männer.
Als „Pferdefuß“ erwies sich aber vor allem das fast ausschließlich gewählte Blockmodell: Gerade für eine Wirtschaftskrise bringt es arbeitsmarktpolitisch keinen Effekt: In Zeiten von Überkapazitäten bleibt die Entlastung des Arbeitsmarktes aus, wenn ein Arbeitnehmer die erste Zeit seiner Altersteilzeit voll weiterarbeitet. Auch deshalb hat sich der Gesetzgeber im Rahmen des Arbeitsmarktpaktes II zu einer Neuregelung entschlossen.

Arbeitnehmervorteile:
Folgende Änderungen sind vor allem für die Arbeitnehmer relevant:

  1. Das früheste Zugangsalter ist die Vollendung des 53. (Frauen) bzw. 58. Lebensjahres (Männer) sowohl im Jahr 2009 als auch im Jahr 2010. Ab 2011 erhöht sich das Zugangsalter jährlich um ein halbes Jahr.
  2. Teilzeitkräfte können die Altersteilzeit nun schon bei einem Ausmaß von 60 Prozent der Normalarbeitszeit (bisher 80) in Anspruch nehmen.
  3. Der „echte“ Pensionsantritt durch die Korridorpension kann um ein Jahr aufgeschoben werden. Dadurch werden die Nachteile der Abschlagsregelung bei der Pensionsberechnung gemildert.

Unternehmervorteile:
Neue Regeln, die vor allem für die Dienstgeber von Bedeutung sind, bedeuten für diese vor allem einen finanziellen Anreiz:

  1. Die Verpflichtung zur Einstellung einer Ersatzarbeitskraft entfällt völlig.
  2. Das so genannte Altersteilzeitgeld, das ist der Kostenersatz für den Arbeitgeber durch das AMS, beträgt nun beim Blockmodell zwar nur noch 55 Prozent – aber dafür muss wie erwähnt niemand mehr zusätzlich beschäftigt werden. In der derzeit wirtschaftlich schwierigen Phase ist das zweifellos für die Unternehmen ein wichtiger Punkt.
  3. Bei kontinuierlicher Altersteilzeit – und dahin will der Gesetzgeber ja auch steuern – werden hingegen 90 Prozent der Mehrkosten durch das AMS rückerstattet.

Flexibler:
Für beide Seiten von Bedeutung ist, dass in der Neuregelung für eine kontinuierliche Altersteilzeit nun Durchrechnungszeiträume von bis zu einem Jahr möglich sind. Dadurch kann die Arbeitszeitreduktion flexibel gehandhabt werden.
Es muss nicht mehr wie bisher die Arbeitszeit in einem starren Ausmaß reduziert werden. Außerdem kann in den einzelnen Durchrechnungszeiträumen das beabsichtigte Reduktionsausmaß um bis zu 20 Prozent unter- oder überschritten werden – lediglich am Ende der Altersteilzeit muss sich alles auf Null ausgehen.

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