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AKTUELLES | |||
Ermittlung der Barbewegungen (Tageslosungen) a) Einzelaufzeichnungspflicht Steuerpflichtige, die das Jahresergebnis durch gesetzliche oder freiwillige Buchf�hrung (Bilanzierung) ermitteln sollen alle Bareing�nge und Barausg�nge t�glich einzeln festhalten. Einnahmen-Ausgaben-Rechner sollen die erfolgswirksamen Barbewegungen (Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben) im Rahmen von Einzelaufzeichnungen festhalten. In welcher Form Einzelaufzeichnungen gef�hrt werden, bleibt grunds�tzlich dem Unternehmer �berlassen. Unter den Begriff der Einzelaufzeichnungen fallen insbesondere chronologische h�ndische Aufzeichnungen. Losungsbl�tter, Rechenstreifen, Paragondurchschriften, Kassab�cher, Registrierkassenstreifen bzw. elektronische Registrierkassensysteme sowie andere Aufzeichnungen, die aufgrund einer Summenbildung der Bareing�nge eine Ermittlung der Tagelosungen zulassen. Bei Verwendung elektronischer Registrierkassen (keine Verpflichtung) m�ssen Daten vor dem �berschreiben des Datenspeichers in Form von Druckdateien oder Exportfiles gesichert werden. b) vereinfachte Losungsermittlung Die Vereinfachung besteht darin, dass die gesamten Bareing�nge eines Tages nicht durch Einzelaufzeichnungen, sondern durch R�ckrechnung aus Kassaend- und anfangsbestand ermittelt werden k�nnen ("Kassasturz"). Alle Barausg�nge, nicht erfolgswirksame Bareing�nge (z.B. Privateinlagen, Bankabhebungen) sowie der End- und Anfangsbestand sind jedoch t�glich einzeln aufzuzeichnen (Kassabericht). Die R�ckrechnung ist wie folgt vorzunehmen: Endbestand der Kassa - Anfangsbestand der Kassa - Privateinlagen/Bankabhebungen + Privatentnahmen/Bankeinzahlungen + get�tigte Betriebsausgaben/Investitionen = Tageslosung incl. Ust Die vereinfachte Losungsermittlung ist unter folgenden Voraussetzungen m�glich: - es werden keine Einzelaufzeichnungen gef�hrt; - die Umsatzgrenze von EUR 150.000,00 pro Betrieb bzw. wirtschaftlichen Gesch�ftsbetrieb wurde in den beiden unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahren nicht �berschritten; - bestimmte Ums�tze unabh�ngig von der Umsatzgrenze wie Ums�tze von Haus zu Haus oder auf �ffentlichen Orten (Stra�enverkauf in nicht fest umschlossenen R�umen). Als Soll-Vorschrift stellt die Barbewegungs-Verordnung keine Verpflichtung f�r den Steuerpflichtigen dar, Die Nichteinhaltung kann jedoch Sanktionen nach sich ziehen, wie insbesondere eine Sch�tzungsbefugnis des Finanzamtes oder die Verwehrung des Verlustvortrages.
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