Startseite Leistungen Aktuelles Service-Links Kontakt  
 
 
 
AKTUELLES
   
 
Ermittlung der Barbewegungen (Tageslosungen)

a) Einzelaufzeichnungspflicht

Steuerpflichtige, die das Jahresergebnis durch gesetzliche oder freiwillige Buchf�hrung (Bilanzierung) ermitteln sollen alle Bareing�nge und Barausg�nge t�glich einzeln festhalten. Einnahmen-Ausgaben-Rechner sollen die erfolgswirksamen Barbewegungen (Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben) im Rahmen von Einzelaufzeichnungen festhalten.
In welcher Form Einzelaufzeichnungen gef�hrt werden, bleibt grunds�tzlich dem Unternehmer �berlassen. Unter den Begriff der Einzelaufzeichnungen fallen insbesondere chronologische h�ndische Aufzeichnungen. Losungsbl�tter, Rechenstreifen, Paragondurchschriften, Kassab�cher, Registrierkassenstreifen bzw. elektronische Registrierkassensysteme sowie andere Aufzeichnungen, die aufgrund einer Summenbildung der Bareing�nge eine Ermittlung der Tagelosungen zulassen. Bei Verwendung elektronischer Registrierkassen (keine Verpflichtung) m�ssen Daten vor dem �berschreiben des Datenspeichers in Form von Druckdateien oder Exportfiles gesichert werden.

b) vereinfachte Losungsermittlung

Die Vereinfachung besteht darin, dass die gesamten Bareing�nge eines Tages nicht durch Einzelaufzeichnungen, sondern durch R�ckrechnung aus Kassaend- und anfangsbestand ermittelt werden k�nnen ("Kassasturz"). Alle Barausg�nge, nicht erfolgswirksame Bareing�nge (z.B. Privateinlagen, Bankabhebungen) sowie der End- und Anfangsbestand sind jedoch t�glich einzeln aufzuzeichnen (Kassabericht). Die R�ckrechnung ist wie folgt vorzunehmen:

Endbestand der Kassa
          - Anfangsbestand der Kassa
          - Privateinlagen/Bankabhebungen
          + Privatentnahmen/Bankeinzahlungen
          + get�tigte Betriebsausgaben/Investitionen
          = Tageslosung incl. Ust

Die vereinfachte Losungsermittlung ist unter folgenden Voraussetzungen m�glich:

- es werden keine Einzelaufzeichnungen gef�hrt;
- die Umsatzgrenze von EUR 150.000,00 pro Betrieb bzw. wirtschaftlichen Gesch�ftsbetrieb wurde in den
  beiden unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahren nicht �berschritten;
- bestimmte Ums�tze unabh�ngig von der Umsatzgrenze wie Ums�tze von Haus zu Haus oder auf
   �ffentlichen Orten (Stra�enverkauf in nicht fest umschlossenen R�umen).

Als Soll-Vorschrift stellt die Barbewegungs-Verordnung keine Verpflichtung f�r den Steuerpflichtigen dar, Die Nichteinhaltung kann jedoch Sanktionen nach sich ziehen, wie insbesondere eine Sch�tzungsbefugnis des Finanzamtes oder die Verwehrung des Verlustvortrages.


zurück zur Übersicht
 
© 2007 - Nußbaumer und Partner
ImpressumIDatenschutzrichtlinie I Sitemap I AAB I HGR I FAQ