|
||||||||||
|
AKTUELLES | |||
Auftraggeberhaftung am Bau f�r Sozialversicherungsbeitr�ge Ab dem Jahr 2009 gibt es f�r in � und ausl�ndische Unternehmen mit Dienstnehmer/innen, die der �sterreichischen Sozialversicherung unterliegen, neue Haftungsbestimmungen. Die Haftung ist auf Auftraggeber beschr�nkt, die Bauleistungen im Sinne des � 19 Abs. 1a UStG erbringen. Unter Bauleistungen versteht man alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, �nderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Der Haftungsumfang ist betragsm��ig auf max. 20% des geleisteten Werklohnes beschr�nkt. Zeitlich ist die Haftung insoweit eingeschr�nkt, als die Haftung alle jene Beitr�ge und Umlagen umfasst, die bis sp�testens Ende des Kalendermonats f�llig werden, in dem die Zahlung des Werklohnes an den Auftraggeber erfolgte. Als Zahlung gilt auch die Aufrechnung mit einer Gegenforderung. Das Gesetz sieht zwei Gr�nde vor, die eine Haftung ausschlie�en: � Splittung des Werklohnes und Zahlung von 20% an die Sozialversicherung und 80% an das beauftragte Unternehmen oder � das beauftragte Unternehmen steht zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohnes in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste). Die Zahlung des 20%igen Haftungsbetrages durch den Auftraggeber erfolgt an das bei der Wiener Gebietskrankenkasse eingerichtete Dienstleistungszentrum mit dem Vermerk �AGH� (=Auftraggeberhaftung) und wirkt haftungsbefreiend. Die Aufnahme in die Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: � Erbringung von Bauleistungen seit mind. drei Jahren � keine Beitragsr�ckst�nde � keine fehlenden Beitragsnachweisungen. Eine Ratenvereinbarung hindert die Aufnahme in die Liste nicht. Da die praktische Umsetzung umfangreiche EDV-�nderungen bei der Sozialversicherung notwendig macht, wird diese neue Regelung erst im Laufe des Jahres 2009 in Kraft treten.
|
|||
|
|||||||||||||