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Änderungen in der Einkommensteuer 2007

Mit Anfang 2007 trat ein 10 %iger Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuer für investierte Gewinne in Kraft. Nach den jüngsten Änderungen gilt folgendes: Die Begünstigung besteht darin, dass Einnahmen-Ausgabenrechner bis zu 10 % des Gewinnes - maximal € 100.000,00 pro Jahr - einkommensteuerfrei stellen können, wenn sie in diesem Ausmaß investieren. Als begünstigte Investitionen gelten grundsätzlich neue, bewegliche, abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer bzw. Behaltedauer von mindestens 4 Jahren. Damit nicht begünstigt sind Investitionen in Gebäude (=nicht beweglich), aber auch Investitionen in PKW/Kombi bzw. Gebrauchtanlagen oder geringwertige Wirtschaftsgüter wurden von der Regelung ausgenommen.
Hingegen Wertpapiere sind taugliche Investitionsobjekte: Die Anschaffung spezifische Wertpapiere kann für diesen Freibetrag gewidmet werden!

Diese Begünstigung steht ab sofort auch Gesellschaftergeschäftsführern, Aufsichtsräten, Stiftungsvorständen, Vereinsfunktionären und Ärzten mit Sonderklassegebühren aufgrund der neuen Regelung zur Verfügung.

Damit ist klar, dass Freiberufler oder Geschäftsführer im Jahre 2007 auf jeden Fall Wertpapiere, oder Investitionen in Höhe von 10 % des laufenden Gewinnes anschaffen sollten, um in den Genuss dieser Begünstigung eines 10 %igen Freibetrages zu kommen.


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