Änderungen in der Einkommensteuer
2007
Mit Anfang 2007 trat ein 10 %iger Freibetrag im Rahmen der Einkommensteuer
für investierte Gewinne in Kraft. Nach den jüngsten Änderungen
gilt folgendes: Die Begünstigung besteht darin, dass Einnahmen-Ausgabenrechner
bis zu 10 % des Gewinnes - maximal € 100.000,00 pro Jahr - einkommensteuerfrei
stellen können, wenn sie in diesem Ausmaß investieren. Als
begünstigte Investitionen gelten grundsätzlich neue, bewegliche,
abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer
bzw. Behaltedauer von mindestens 4 Jahren. Damit nicht begünstigt
sind Investitionen in Gebäude (=nicht beweglich), aber auch Investitionen
in PKW/Kombi bzw. Gebrauchtanlagen oder geringwertige Wirtschaftsgüter
wurden von der Regelung ausgenommen.
Hingegen Wertpapiere sind taugliche Investitionsobjekte: Die Anschaffung
spezifische Wertpapiere kann für diesen Freibetrag gewidmet werden!
Diese Begünstigung steht ab sofort auch Gesellschaftergeschäftsführern,
Aufsichtsräten, Stiftungsvorständen, Vereinsfunktionären
und Ärzten mit Sonderklassegebühren aufgrund der neuen Regelung
zur Verfügung.
Damit ist klar, dass Freiberufler oder Geschäftsführer im Jahre
2007 auf jeden Fall Wertpapiere, oder Investitionen in Höhe von 10
% des laufenden Gewinnes anschaffen sollten, um in den Genuss dieser Begünstigung
eines 10 %igen Freibetrages zu kommen.