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Elektronische Rechnung an den Bund

Die zwingende elektronische Übermittlung von Rechnungen an den Bund in definierten Formatstrukturen und die daraus resultierende automatische Verarbeitung soll Verwaltungsabläufe beschleunigen, den Datenschutz unterstützen und Kosten sparen.

Ab 01.01.2014 müssen Rechnungen über Waren und Dienstleistungen an Bundesdienststellen ausschließlich in elektronisch strukturierter Form eingebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt werden von den Bundesdienststellen (eine ausführliche Liste finden Sie unter www.erb.gv.at) keine Papierrechnungen mehr akzeptiert. Rechnungen, die per E-Mail oder im PDF-Format übermittelt werden, können ebenfalls nicht anerkannt werden.

Seit 1. Jänner 2013 ist die Einbringung von e-Rechnungen an den Bund über das Unternehmensserviceportal bereits möglich und auch erwünscht. Mehrere Übermittlungswege stehen zur Auswahl. Nach einer ersten Prüfung auf formale Fehler wird die elektronische Rechnung an die entsprechende Dienststelle weitergeleitet. Eine Rechnungskopie im PDF-Format wird automatisch erzeugt und an die in der elektronischen Rechnung angegebene(n) E-Mail-Adresse(n) als Bestätigung der Einbringung rückübermittelt. Sollte die Rechnungseinbringung nicht funktioniert haben, wird der Absender vom System darauf aufmerksam gemacht.

Voraussetzung für die Nutzung des Verfahrensservices „e-Rechnung an den Bund“ ist die kostenlose Onlineanmeldung im Unternehmensserviceportal (USP) unter www.usp.gv.at.

Hier finden Sie noch eine ergänzende Information des BMF.

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