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Familienbonus Plus ab 2019

Der Familienbonus Plus ist ein Steuer-Absetzbetrag und mindert die Steuerlast um bis zu EUR 1.500,00 pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus von jährlichen EUR 500,00 unter der Voraussetzung zu, dass für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Im Gegenzug entfallen die Absetzbarkeit des Kinderfreibetrags und der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr.

Die Geltendmachung des Familienbonus Plus erfolgt entweder monatlich durch den Arbeitgeber über die Lohnverrechnung (Formular E30 erforderlich) oder im Nachhinein im Rahmen der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung. Der Familienbonus Plus kann bei (Ehe)Partnern entweder von einem Teil zur Gänze beansprucht werden (EUR 1.500,00 bzw. EUR 500,00) oder jeweils zur Hälfte (EUR 750,00/750,00 bzw. EUR 250,00/250,00) aufgeteilt werden. Bei getrennt lebenden Eltern gilt die gleiche Regelung zwischen Familienbeihilfenbezieher und Unterhaltszahler. Der Unterhaltszahler hat nur Anspruch auf den Familienbonus Plus wenn er den Unterhalt voll bezahlt und ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.

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