Startseite Leistungen Aktuelles Service-Links Kontakt  
 
 
 
AKTUELLES
   
 
Gesch�ftsf�hrer und GmbH

1) Keine Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben bei unentgeltlicher Geschäftsführung

Führt ein Geschäftsführer unentgeltlich die Geschäfte (s)einer GmbH, so liegt nach der VwGH- Entscheidung 2008/13/0234 KEINE Beschäftigung nach § 22 Abs. 2 EStG vor. Dies alleine wäre noch nicht schlimm, aber damit können auch alle Aufwendungen, die im Rahmen dieser Tätigkeit anfallen können, weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten durch den Geschäftsführer geltend gemacht werden!

2) Operative Tätigkeit eines Geschäftsführers löst trotzdem DB- und DZ-Pflicht aus.

Nach dem Sachverhalt legte der wesentlich beteiligte Gesellschaftergeschäftsführer für operative Leistungen als Einzelunternehmer auf Werksvertragsbasis Honorarnoten.

Der UFS Innsbruck wertete diese Entgelte trotzdem als Einkünfte gemäß § 22 Abs 2 EStG und sprach aus, dass die Honorare DB und DZ-pflichtig seien. Im Sinne des FLAG läge aufgrund der Eingliederung in den betrieblichen Organismus die „Dienstnehmereigenschaft“ vor.

zurück zur Übersicht
 
© 2007 - Nußbaumer und Partner
ImpressumIDatenschutzrichtlinie I Sitemap I AAB I HGR I FAQ