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AKTUELLES | |||
Neuerungen im Gesellschaftsrecht und beim Firmenbuch 1) Neuordnung der Zwangsstrafen beim Firmenbuch Nach § 283 UGB i. d. F. BBG 2011 sind die Firmenbuchgerichte seit 1.3.2011 verpflichtet, bei nicht zeitgerechter Erfüllung der Offenlegungsverpflichtung von Kapitalgesellschaften Zwangsstrafen in der Höhe von EUR 700,- bis EUR 3.600, ohne vorherige Androhung, zu verhängen. Nach der nunmehr gültigen Fassung des § 283 UGB ist nicht nur gegen die vertretungsbefugten Organe, sondern zusätzlich auch gegen die Gesellschaft selbst eine solche Zwangsstrafe zu verhängen. Die Einhaltung der Veröffentlichungspflicht mit Ablauf von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag spart Ihnen hier vermeidbare Kosten! 2) Änderung im Firmenbuchgesetz: Im Firmenbuch ist es nunmehr möglich, auf Antrag auch seine homepage eintragen zu lassen. Dazu wurde folgende Änderung im Firmenbuchgesetz vorgenommen: 1. Dem § 3 wird folgender Abs. 3 angefügt: Die Kosten für diese Eintragung betragen EUR 8,00 für die Eintragung selbst zuzüglich der Eingabengebühr. 3) Gesellschaftsrechtliche Änderungen: In weiterer Umsetzung von Maßnahmen gegen die Geldwäsche wurde im Aktiengesetz nunmehr die Inhaberaktie auf börsennotierte Aktiengesellschaften beschränkt. 4) Weiter Warten auf die GmbH „light“: Mit der Regierungsklausur im Mai 2011 wurde wiederum das Thema „GmbH neu“ aufgenommen, aber im Fahrplan gleich wieder auf Sommer 2012 verschoben. Nach dem Willen der Politik soll „durch die GmbH-Reform Gründern von Klein- und Mittelbetrieben noch stärker unter die Arme gegriffen werden. Die österreichische GmbH soll im europäischen Vergleich noch wettbewerbsfähiger werden. Die Gründung von GmbHs wird erheblich erleichtert und vergünstigt.“ (Text entnommen der Pressaussendung des Bundeskanzleramtes aus Anlass der Regierungsklausur Mai 2011)
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