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Neuerungen beim Gewinnfreibetrag

Der Gewinnfreibetrag (GFB) steht allen natürlichen Personen unabhängig von der Gewinnermittlungsart (Bilanz, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Pauschalierung) zu. Er beträgt bis zu 13% des Gewinnes und ist mit EUR 45.350,00 pro Jahr und Steuerpflichtigem begrenzt.

Der Gewinnfreibetrag teilt sich in einen Grundfreibetrag (ohne Investitionstätigkeit), der jedem begünstigten Abgabenpflichtigen automatisch zu steht. Die Höhe beträgt maximal EUR 3.900,00, das sind 13% von EUR 30.000,00 Gewinn.

Darüber hinaus steht für bestimmte Investitionen ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag zu. Die begünstigten Investitionen umfassen neue abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter (Ausnahme davon sind PKWs und geringwertige Wirtschaftsgüter) und bestimmte Wertpapiere.

Im Bereich der Wertpapiere ist durch das Abgabenänderungsgesetz 2014 nunmehr eine Einschränkung erfolgt: Begünstigt sind nunmehr ausschließlich Investitionen in sog. Wohnbauanleihen. Somit sind für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.06.2014 enden, begünstigte Investitionen in Wertpapiere ausschließlich auf Wohnbauanleihen beschränkt - im Bereich der Sachanlagen erfolgte keine Änderung.

Diese Regelung ist bis Ende 2016 befristet.

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