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Aus dem Freibetrag f�r investierte Gewinne wird der Gewinnfreibetrag:

Wie Sie ab 2010 davon profitieren können:

Seit der Veranlagung 2007 können Sie als Einnahmen/Ausgaben-Rechner jährlich 10 % Ihres Gewinnes - höchstens jedoch € 100.000 - gewinnmindernd geltend machen. Dieser Freibetrag für investierte Gewinne reduziert die Einkünfte und damit Ihre Steuerlast. Vorausgesetzt allerdings, Sie haben im jeweiligen Gewinnjahr Investitionen in neue abnutzbare körperliche Anlagen oder begünstigte Wertpapiere getätigt.

Im Zuge der Steuerreform 2009 wird dieser Freibetrag für investierte Gewinne (kurz „FBiG“) in Gewinnfreibetrag umbenannt und der Anwendungsbereich ausgedehnt. Die Änderungen treten ab der Veranlagung 2010 in Kraft.

Was ist neu ab 2010?
Konkret wird der Gewinnfreibetrag ab 2010 von 10 % auf 13 % der Bemessungsgrundlage angehoben und auf alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten - also auch auf bilanzierende Unternehmer - ausgeweitet. Somit kommen zukünftig alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb in den Genuss dieses Freibetrages. Ausgenommen sind daher z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Der Freibetrag ist auch zukünftig mit max. € 100.000 pro Veranlagungsjahr und Steuerpflichtigen begrenzt. Somit sind Gewinne bis insgesamt ca. € 769.230 von dieser Begünstigung umfasst.

Der neu ausgestaltete Gewinnfreibetrag setzt sich aus einem Grundfreibetrag und einem allenfalls geltend machbaren investitionsbedingten Gewinnfreibetrag zusammen:

Grundfreibetrag:
Für einen Gewinn bis € 30.000 kommen Sie zukünftig automatisch in den Genuss des Grundfreibetrages in Höhe von max. € 3.900 (13 % von € 30.000) pro Person und Jahr, für dessen Geltendmachung Sie keine Investitionen nachweisen müssen. Dieser Grundfreibetrag wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer für das Jahr 2010 automatisch berücksichtigt und steht für die Gewinnermittlung bei der Einnahmen-Ausgabenrechnung, Bilanzierung und Pauschalierung zu.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Übersteigt Ihr Gewinn die € 30.000 Grenze, können Sie bis zu einem zusätzlichen Gewinn von maximal € 739.230 einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie im betreffenden Wirtschaftsjahr im entsprechenden Ausmaß in neue abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mehr als 4 Jahren oder begünstigte Wertpapiere investiert haben und diese in Ihrer Steuererklärung angeben.
Zu beachten ist, dass bei jeder Form der Betriebsausgabenpauschalierung nur der Grundfreibetrag zusteht, nicht aber der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag.

Im Gegenzug zur Erweiterung des Gewinnfreibetrages wird die bisherige begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne für Bilanzierer ab 2010 ersatzlos gestrichen. Diese können Sie daher letztmals bei der Veranlagung für das Jahr 2009 anwenden.

Für die bisher begünstigt besteuerten nicht entnommenen Gewinne gelten weiterhin für sieben Jahre die bisherigen Entnahmebeschränkungen. Deren Nichtbeachtung führt zu einer Nachversteuerung der begünstigt besteuerten Beträge mit dem halben Einkommensteuersatz des Jahres der Inanspruchnahme.
Wollen Sie diese Entnahmebeschränkungen zukünftig nicht mehr einhalten, können Sie auf Basis einer Übergangsregelung alle bis zur Veranlagung für das Kalenderjahr 2008 begünstigt besteuerten Gewinne bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2009 freiwillig mit einem pauschalen Steuersatz von 10 % nachversteuern.

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