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AKTUELLES |
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Krankengelderstattung, Internatskosten Lehrlinge
Entgelterstattung f�r KMU
Ab 1.7.2018 erhalten kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 10 Arbeitnehmer nunmehr 75 % des fortgezahlten Entgelts. Derzeit erstattet die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) den Klein- und Mittelbetrieben bis 50 Arbeitnehmer 50 % des fortgezahlten Entgelts im Krankenstand f�r maximal 6 Wochen.
�bernahme der Internatskosten von Lehrlingen
Ab 1.1.2018 m�ssen Lehrbetriebe f�r allf�llige Internatskosten w�hrend des Berufsschulbesuches ihrer Lehrlinge aufkommen. Die Lehrlinge bzw. deren Erziehungsberechtigte werden daher von dieser Kostenbelastung befreit. Die Lehrbetriebe selbst m�ssen diese Auslagen zun�chst selbst begleichen, erhalten daf�r aber eine Ersatzleistung aus dem Insolvenzausgleichsfonds.
Achtung: Die Ersatzleistung kommt nicht von selbst ins Haus, sondern muss vom Lehrbetrieb entsprechend beantragt werden; geschieht dies nicht, werden auch keine Kosten refundiert.
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