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Lohndumping-Fallen vermeiden

In der t�glichen Lohnabrechnungspraxis k�nnen hinsichtlich Lohn- und Sozialdumping diverse "Fallen" lauern, die zu Gesetzesverletzungen f�hren und damit in Strafen enden k�nnen.

Mit 1.1.2017 ist ein eigenes Lohn- und Sozialdumping-Bek�mpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft getreten, wodurch alle Bestimmungen im Zusammenhang mit der Bek�mpfung von Lohn- und Sozialdumping in ein neues Gesetz transferiert und zusammengefasst wurden. Unter Lohn- und Sozialdumping ist jedoch nicht nur die klassische und gewollte Unterentlohnung zu verstehen.

Mindestentgelt f�r alle Arbeitnehmer

Vorrangiges Ziel des LSD-BG soll nicht die Verh�ngung von Geldstrafen sein, vielmehr soll erreicht werden, dass alle in �sterreich t�tigen Arbeitnehmer jenes Mindestentgelt erhalten, das ihnen zusteht. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten daher sowohl f�r inl�ndische Arbeitgeber als auch f�r ausl�ndische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer zur Durchf�hrung von Dienstleistungen nach �sterreich entsenden oder �berlassen.

Im Falle der Unterentlohnung k�nnen Strafen zwischen EUR 1.000,00 und � bei mehreren Dienstnehmern bzw. im Wiederholungsfall � EUR 50.000,00 verh�ngt werden. Einem ausl�ndischen Arbeitgeber kann die zust�ndige Bezirksverwaltungsbeh�rde unter bestimmten Voraussetzungen die weitere Aus�bung der Dienstleistung untersagen.

Neben der Beachtung des Mindestentgelts sind, neben anderem, auch die nachstehenden Punkte f�r das Lohndumping von Relevanz:

  • Falsche Beurteilung der Besch�ftigung (Werkvertr�ge versus freie Dienstvertr�ge; Praktika und Schnuppertage, die nachtr�glich als Dienstverh�ltnisse beurteilt werden)
  • Falscher oder kein Kollektivvertrag (Mischbetriebe; irrt�mliche Annahme, dass kein Kollektivvertrag anwendbar sei)
  • Falsche Einstufung in Gehaltsordnung (unrichtige Besch�ftigungsgruppe; falsche oder keine Anrechnung von Vordienstzeiten)
  • falsche oder keine KV-Erh�hungen
  • Unbezahlte Mehr- oder �berstunden
  • Fehler bei Abrechnungen von All-In oder �berstundenpauschalen
  • Fehlerhafte Arbeitszeitgestaltung (gesetzwidrige Verteilung der Normalarbeitszeit; formal ung�ltige Gleitzeit)
  • Unterlassene oder versp�tete �berweisung des Entgelts (selbst wenn Lohnverrechnung formal korrekt ist; Vorsicht bei Barzahlungen bzw. Verbot der Barzahlung im Baubereich)
  • Unberechtigter Abzug vom Nettolohn (unberechtigte Ausbildungskostenr�ckers�tze oder Schadenersatzforderungen)

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