Losungsermittlung ab 2007 – neue Verordnung
und Information des BMF
Unternehmen müssen ab 1.1.2007 aufgrund des Betrugsbekämpfungsgesetzes
2006 (BGBI I 2006/99) grundsätzlich Bareingänge und Barausgänge
täglich einzeln aufzeichnen. Eine neue Verordnung des BMF sieht
diesbezüglich jedoch Erleichterungen vor: In bestimmten Fällen
– z.B. bei einem Jahresumsatz von nicht mehr als € 150.000,-
und bei Straßenhandel – werden vereinfachte Aufzeichnungen
– wie in der Vergangenheit - (Losungsermittlung durch Kassasturz)
zugelassen
(§131 Abs. 1 Z 2 BAO idf BGBI I 2006/99).