Startseite Leistungen Aktuelles Service-Links Kontakt  
 
 
 
AKTUELLES
   
 

Losungsermittlung ab 2007 – neue Verordnung und Information des BMF

Unternehmen müssen ab 1.1.2007 aufgrund des Betrugsbekämpfungsgesetzes 2006 (BGBI I 2006/99) grundsätzlich Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln aufzeichnen. Eine neue Verordnung des BMF sieht diesbezüglich jedoch Erleichterungen vor: In bestimmten Fällen – z.B. bei einem Jahresumsatz von nicht mehr als € 150.000,- und bei Straßenhandel – werden vereinfachte Aufzeichnungen – wie in der Vergangenheit - (Losungsermittlung durch Kassasturz) zugelassen
(§131 Abs. 1 Z 2 BAO idf BGBI I 2006/99).


zurück zur Übersicht
 
© 2007 - Nußbaumer und Partner
ImpressumIDatenschutzrichtlinie I Sitemap I AAB I HGR I FAQ