Startseite Leistungen Aktuelles Service-Links Kontakt  
 
 
 
AKTUELLES
   
 
Mitarbeiterrabatte und andere Steuerbefreiungen

Mitarbeiterrabatte
Ab dem Jahr 2016 gilt f�r s�mtliche Berufsgruppen ein allgemeiner Freibetrag bzw. eine Freigrenze f�r Mitarbeiterrabatte. Voraussetzung f�r die Befreiung ist, dass der Mitarbeiterrabatt allen Mitarbeitern oder zumindest bestimmten Gruppen von Mitarbeitern einger�umt wird. Mitarbeiterrabatte bis maximal 20% sind ohne Betragslimit steuerfrei (Freigrenze). Wird die Freigrenze �berschritten, kommt ein Freibetrag von maximal EUR 1.000,00 pro Jahr und Mitarbeiter zur Anwendung. Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, genaue Aufzeichnungen zu f�hren. Die Bemessungsgrundlage f�r den Mitarbeiterrabatt stellt der Endpreis dar, den der Arbeitgeber dem fremden Letztverbraucher anbietet (�bliche Preisnachl�sse sind davon noch abzuziehen).

Begr�bniskostenzuschuss
Zuwendungen des Arbeitgebers ab 1.1.2016 f�r das Begr�bnis eines Arbeitnehmer, dessen Ehepartner oder Kinder sind abgabenfrei. Einem Ehepartner gleich zu stellen ist der eingetragene Partner sowie der Lebensgef�hrte, mit dem man gemeinsam mit einem Kind in einer Lebensgemeinschaft lebt.

Jubil�umsgeschenke
Sachgeschenke bis EUR 186,00/Jahr und Arbeitnehmer, welche im Rahmen eines Firmen- oder Dienstjubil�ums, gew�hrt werden, sind abgabenfrei. Daneben sind unver�ndert die geldwerten Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (Ausfl�ge, Firmenfeiern, kulturelle Veranstaltungen) bis zu einer H�he von EUR 365,00/Jahr und die dabei empfangenen Sachzuwendungen bis zu einer H�he von EUR 186,00 abgabenfrei.

Gesundheitsf�rderung
In diesem Zusammenhang ergeben sich grunds�tzlich Erweiterungen der Abgabenfreiheit. Jedoch m�ssen die Ma�nahmen in arbeitgebereigenen oder angemieteten Einrichtungen und Anlagen stattfinden. Jedoch z.B. vom Arbeitgeber an einen Betreiber eines Fitnesscenters bezahlte Beitr�ge, die im Rahmen von gesundheitsf�rdernden (Salutogenese) oder die krankheitsvermeidenden (Pr�vention) Ma�nahmen zu sehen sind, fallen jedenfalls nicht unter die Befreiung.

Mitarbeiterbeteiligung
Der Freibetrag f�r die Kapitalbeteiligung von MitarbeiterInnen wird von � 1.460 auf � 3.000 angehoben. Durch eine erh�hte Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen sollen diese verst�rkt an das Unternehmen gebunden werden.

zurück zur Übersicht
 
© 2007 - Nußbaumer und Partner
ImpressumIDatenschutzrichtlinie I Sitemap I AAB I HGR I FAQ