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AKTUELLES |
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Mitarbeiterrabatte und andere Steuerbefreiungen
Mitarbeiterrabatte
Ab dem Jahr 2016 gilt f�r s�mtliche Berufsgruppen ein allgemeiner Freibetrag bzw. eine Freigrenze f�r Mitarbeiterrabatte. Voraussetzung f�r die Befreiung ist, dass der Mitarbeiterrabatt allen Mitarbeitern oder zumindest bestimmten Gruppen von Mitarbeitern einger�umt wird.
Mitarbeiterrabatte bis maximal 20% sind ohne Betragslimit steuerfrei (Freigrenze). Wird die Freigrenze �berschritten, kommt ein Freibetrag von maximal EUR 1.000,00 pro Jahr und Mitarbeiter zur Anwendung. Der Arbeitgeber ist deshalb verpflichtet, genaue Aufzeichnungen zu f�hren. Die Bemessungsgrundlage
f�r den Mitarbeiterrabatt stellt der Endpreis dar, den der Arbeitgeber dem fremden Letztverbraucher
anbietet (�bliche Preisnachl�sse sind davon noch abzuziehen).
Begr�bniskostenzuschuss
Zuwendungen des Arbeitgebers ab 1.1.2016 f�r das Begr�bnis eines Arbeitnehmer, dessen Ehepartner oder Kinder sind abgabenfrei. Einem Ehepartner gleich zu stellen ist der eingetragene Partner sowie der Lebensgef�hrte, mit dem man gemeinsam mit einem Kind in einer Lebensgemeinschaft lebt.
Jubil�umsgeschenke
Sachgeschenke bis EUR 186,00/Jahr und Arbeitnehmer, welche im Rahmen eines Firmen- oder Dienstjubil�ums, gew�hrt werden, sind abgabenfrei. Daneben sind unver�ndert die geldwerten Vorteile aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen (Ausfl�ge, Firmenfeiern, kulturelle Veranstaltungen) bis zu einer H�he von EUR 365,00/Jahr und die dabei empfangenen Sachzuwendungen bis zu einer H�he von EUR 186,00 abgabenfrei.
Gesundheitsf�rderung
In diesem Zusammenhang ergeben sich grunds�tzlich Erweiterungen der Abgabenfreiheit. Jedoch m�ssen die Ma�nahmen in arbeitgebereigenen oder angemieteten Einrichtungen und Anlagen stattfinden. Jedoch z.B. vom Arbeitgeber an einen Betreiber eines Fitnesscenters bezahlte Beitr�ge, die im Rahmen von gesundheitsf�rdernden (Salutogenese) oder die krankheitsvermeidenden (Pr�vention) Ma�nahmen zu sehen sind, fallen jedenfalls nicht unter die Befreiung.
Mitarbeiterbeteiligung
Der Freibetrag f�r die Kapitalbeteiligung von MitarbeiterInnen wird von � 1.460 auf � 3.000 angehoben. Durch eine erh�hte Beteiligung der Mitarbeiter am Unternehmen sollen diese verst�rkt an das Unternehmen gebunden werden.
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