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F�r eingetragene Erwerbsgesellschaften (OEG, KEG) Handlungsbedarf noch vor dem 31.12.2009

Seit 1.1.2007 gelten die bis zu diesem Zeitpunkt erfassten Erwerbsgesellschaften (OEG, KEG) automatisch als „OG“ bzw. „KG“.
Handlungsbedarf ergibt sich nur, wenn Ihr Firmenwortlaut noch „OEG“ bzw. „KEG“ im Text enthält – nach dem 31.12.2009 dürfen Eintragungen im Firmenbuch nur vorgenommen werden, wenn auch gleichzeitig der Firmenwortlaut an die seit 2007 geltende Rechtslage des Unternehmensgesetzbuches angepasst wird.

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Änderung des (und nur des) Firmenwortlautes noch bis zum 31.12.2009 in VEREINFACHTER und GERICHTSGEBÜHREN BEFREITER Form eingebracht werden können – gerne unterstützen wir Sie hier!

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