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Sachbezug Pkw neu ab 2016

Der Sachbezug f�r privat genutzte dienstgebereigene Fahrzeuge erh�ht sich ab 1.1.2016 auf 2% (bisher 1,5 %) der Anschaffungskosten, wenn der CO2-Aussto� des Fahrzeugs mehr als 130g/km betr�gt. Der Sachbezugswert betr�gt max. EUR 960,00/Monat. Wird das dienstgebereigene Fahrzeug privat maximal 6.000 km pro Jahr (Nachweis mit Fahrtenbuch bzw. anderer, geschlossener Reise- bzw. Spesenaufzeichnungen mit Anfangs- und Endkilometerstand f�r jede Fahrt) genutzt, kann der halbe Sachbezug von max. EUR 480,00 angesetzt werden.

Bei PKWs mit einem niedrigeren CO2-Aussto� kann weiterhin ein Sachbezug von 1,5 % angesetzt werden. Dieser CO2-Grenzwert reduziert sich j�hrlich bis 2020 (siehe Tabelle), da durch den technologischen Fortschritt mit j�hrlich niedrigeren Emissionswerten zu rechnen ist:

2016 (und fr�her): max. 130 g/km
2017: max. 127 g/km
2018: max. 124 g/km
2019: max. 121 g/km
2020: max. 118 g/km

F�r die Berechnung des Sachbezugs ist immer das Jahr der Anschaffung des PKWs ma�geblich. Es gilt jener CO2-Grenzwert, der im Jahr der Anschaffung des Fahrzeugs g�ltig ist � gilt auch f�r Gebrauchtfahrzeuge.

Allgemein gilt f�r die Ermittlung der ma�geblichen Basis f�r den Sachbezug (unver�ndert durch die Neuregelung!):

  • Die Anschaffungskosten eines Neufahrzeuges (einschlie�lich Umsatzsteuer (selbst bei Vorsteuerabzugsberechtigung) und die Normverbrauchsabgabe) umfassen auch die Kosten f�r Sonderausstattungen.
  • Bei Vorf�hrkraftfahrzeugen sind die tats�chlichen Anschaffungskosten (einschlie�lich Umsatzsteuer (selbst bei Vorsteuerabzugsberechtigung) und der Normverbrauchsabgabe) um 20% zu erh�hen.
  • Bei Gebrauchtfahrzeugen ist der Listenpreis im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Fahrzeuges (einschlie�lich Umsatzsteuer (selbst bei Vorsteuerabzugsberechtigung) und der Normverbrauchsabgabe) ma�gebend (ohne Sonderausstattung).
  • Bei geleasten Kraftfahrzeugen sind jene Anschaffungskosten heranzuziehen, die der Berechnung der Leasingrate zu Grunde gelegt wurden ("Barkaufpreis" einschlie�lich Umsatzsteuer (selbst bei Vorsteuerabzugsberechtigung) und der Normverbrauchsabgabe).
Elektroautos ("echte" d.s. solche mit einem CO2- Aussto� von 0 g/km) sind vom Sachbezug g�nzlich befreit und berechtigen auch zum vollen Vorsteuerabzug f�r den ankaufenden Dienstgeber (Achtung: die Luxusgrenze von � 40.000 ist trotzdem zu beachten!). Hybridfahrzeuge fallen jedoch nicht unter diese Befreiung, da deren Verbrennungsmotor CO2 ausst��t.

F�r die Bezugsverrechnung ben�tigen wir damit bis sp�testens J�nner 2016 alle Information �ber den CO2-Wert (siehe Zulassungsschein Ihrer Fahrzeuge). Andernfalls werden wir generell 2% als Sachbezug ansetzen.

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