Startseite Leistungen Aktuelles Service-Links Kontakt  
 
 
 
AKTUELLES
   
 
Reisekosten neu ab 01.01.2008

- Taggelder f�r Inlandsreisen:

Die Taggelder bleiben nach � 26 Abs. 4 EStG bis zu einer H�he von EUR 26,40/Tag weiterhin steuerfrei wenn folgende Umst�nde vorliegen:

  • Taggelder f�r Dienstreisen mit t�glicher R�ckkehr (Dienstreisen im Nahbereich) bleiben solange steuerfrei, bis am Einsatzort (politische Gemeinde) ein weiterer Mittelpunkt der beruflichen T�tigkeit begr�ndet wird. Dies ist z.B. der Fall nach 5 Tagen durchgehender oder nach 15 Tagen unregelm��ig wiederkehrender T�tigkeit.
  • Taggelder f�r Dienstreisen mit unzumutbarer t�glicher R�ckkehr (ab 120 km Entfernung) bleiben bis l�ngstens 6 Monate steuerfrei; ab dem 7. Monat wird ein weiterer Mittelpunkt der beruflichen T�tigkeit begr�ndet.

  • F�r bestimmte T�tigkeiten k�nnen die Taggelder bis zu einer H�he von EUR 26,40/Tag zeitlich unbegrenzt steuerfrei ausbezahlt werden, wenn der Dienstgeber aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (z. B. Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung) zur Zahlung verpflichtet ist.

  • Au�endienstt�tigkeit (z.B. Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienst),
  • Fahrt�tigkeit (z.B. Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten au�erhalb des Werksgel�ndes des Dienstgebers),
  • Baustellen- und Montaget�tigkeit au�erhalb des Werksgel�ndes des Dienstgebers,
  • Arbeitskr�fte�berlassung
  • Vor�bergehende T�tigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde (Entsendung zu Schulungszwecken, Springer- oder Aushilfst�tigkeiten in anderen Filialen).


  • Ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung nicht m�glich (z.B. bei Vereinen und Arbeitgebern mit weniger als 5 Mitarbeitern), gilt auch eine bindende Vereinbarung des Dienstgebers mit allen Dienstnehmern als Verpflichtung.

    Ab 01.01.2008 kann das Taggeld auch unabh�ngig vom Vorliegen einer lohngestaltenden Vorschrift nach Kalendertagen abgerechnet werden.

    - Taggelder f�r Auslandsreisen:

    Die bislang geltende Drittelregelung wurde aufgehoben. Die Berechnung der Taggelder f�r die Auslandsreisen erfolgt wie bei Inlandsreisen - somit steht ab 3 Stunden f�r jede angefangene Stunde ein 1/12 des jeweiligen Landessatzes zu.

    - N�chtigungsgelder insgesamt:

    Das pauschale N�chtigungsgeld (ohne Belegnachweis) betr�gt unver�ndert EUR 15,00/Nacht. N�chtigungsgelder bei Dienstreisen mit unzumutbarer t�glicher R�ckkehr (ab 120 km Entfernung) bleiben bis l�ngstens 6 Monate steuerfrei; ab dem 7. Monat wird ein weiterer Mittelpunkt der beruflichen T�tigkeit begr�ndet. Die tats�chlichen N�chtigungskosten (inkl. Fr�hst�ck) k�nnen grunds�tzlich zeitlich unbegrenzt steuerfrei ersetzt werden.

    - Kilometergelder:
  • Der amtliche Satz betr�gt unver�ndert EUR 0,38/Km und kann nur bis zu einer H�he von EUR 11.400,00 (=30.000 km x 0,38) pro Kalenderjahr steuerfrei ausbezahlt werden. Anders lautende kollektivvertragliche Regelungen k�nnen ab 2008 nicht mehr die Steuerfreiheit bewirken.

  • zurück zur Übersicht
     
    © 2007 - Nußbaumer und Partner
    ImpressumIDatenschutzrichtlinie I Sitemap I AAB I HGR I FAQ