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AKTUELLES | |||
Reisekosten neu ab 01.01.2008 - Taggelder f�r Inlandsreisen: Die Taggelder bleiben nach � 26 Abs. 4 EStG bis zu einer H�he von EUR 26,40/Tag weiterhin steuerfrei wenn folgende Umst�nde vorliegen: F�r bestimmte T�tigkeiten k�nnen die Taggelder bis zu einer H�he von EUR 26,40/Tag zeitlich unbegrenzt steuerfrei ausbezahlt werden, wenn der Dienstgeber aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (z. B. Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung) zur Zahlung verpflichtet ist. Ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung nicht m�glich (z.B. bei Vereinen und Arbeitgebern mit weniger als 5 Mitarbeitern), gilt auch eine bindende Vereinbarung des Dienstgebers mit allen Dienstnehmern als Verpflichtung. Ab 01.01.2008 kann das Taggeld auch unabh�ngig vom Vorliegen einer lohngestaltenden Vorschrift nach Kalendertagen abgerechnet werden. - Taggelder f�r Auslandsreisen: Die bislang geltende Drittelregelung wurde aufgehoben. Die Berechnung der Taggelder f�r die Auslandsreisen erfolgt wie bei Inlandsreisen - somit steht ab 3 Stunden f�r jede angefangene Stunde ein 1/12 des jeweiligen Landessatzes zu. - N�chtigungsgelder insgesamt: Das pauschale N�chtigungsgeld (ohne Belegnachweis) betr�gt unver�ndert EUR 15,00/Nacht. N�chtigungsgelder bei Dienstreisen mit unzumutbarer t�glicher R�ckkehr (ab 120 km Entfernung) bleiben bis l�ngstens 6 Monate steuerfrei; ab dem 7. Monat wird ein weiterer Mittelpunkt der beruflichen T�tigkeit begr�ndet. Die tats�chlichen N�chtigungskosten (inkl. Fr�hst�ck) k�nnen grunds�tzlich zeitlich unbegrenzt steuerfrei ersetzt werden. - Kilometergelder:
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