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Auch die Schenkungssteuer ist verfassungswidrig

Nach der Aufhebung der Erbschaftssteuer durch den Verfassungsgerichtshof wurde nunmehr erwartungsgemäß auch die Schenkungssteuer „gekippt“: Dem Gesetzgeber wurde vom Höchstgericht eine Frist bis zum 31.7.2008 gewährt, um eine verfassungskonforme Reglung zu schaffen. Trifft der Gesetzgeber bis zum 31.7.2008 – ähnlich wie bei der Erbschaftssteuer - keine Maßnahmen zur Reparatur der Schenkungssteuer, fällt ab diesem Zeitpunkt die Schenkungssteuer-Pflicht weg.

Inwieweit die Schenkungssteuer aufrechterhalten bleiben soll, ist momentan Gegenstand der politischen Meinungsbildung. Das Bundesministerium für Finanzen jedenfalls sieht folgende Problematiken bei Wegfall der Schenkungssteuer: Zukünftig könnte das System der Ertragsbesteuerung unterlaufen werden, denn nicht dokumentierte Schenkungsvorgängen könnten zur Sanierung von im Rahmen von Betriebsprüfungen nicht erklärbaren Vermögensverschiebungen herangezogen werden. Auch im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten ergäben sich unerwünschte Gestaltungsmaßnahmen.


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