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AKTUELLES |
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Auch die Schenkungssteuer
ist verfassungswidrig
Nach der Aufhebung der Erbschaftssteuer durch den Verfassungsgerichtshof
wurde nunmehr erwartungsgemäß auch die Schenkungssteuer „gekippt“:
Dem Gesetzgeber wurde vom Höchstgericht eine Frist bis zum 31.7.2008
gewährt, um eine verfassungskonforme Reglung zu schaffen. Trifft
der Gesetzgeber bis zum 31.7.2008 – ähnlich wie bei der Erbschaftssteuer
- keine Maßnahmen zur Reparatur der Schenkungssteuer, fällt
ab diesem Zeitpunkt die Schenkungssteuer-Pflicht weg.
Inwieweit die Schenkungssteuer aufrechterhalten bleiben soll, ist momentan
Gegenstand der politischen Meinungsbildung. Das Bundesministerium für
Finanzen jedenfalls sieht folgende Problematiken bei Wegfall der Schenkungssteuer:
Zukünftig könnte das System der Ertragsbesteuerung unterlaufen
werden, denn nicht dokumentierte Schenkungsvorgängen könnten
zur Sanierung von im Rahmen von Betriebsprüfungen nicht erklärbaren
Vermögensverschiebungen herangezogen werden. Auch im Zusammenhang
mit Auslandssachverhalten ergäben sich unerwünschte Gestaltungsmaßnahmen.
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