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AKTUELLES |
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Selbst�ndigenvorsorge nach dem Modell der "Abfertigung Neu" ab 1.1.2008
Die Selbst�ndigenvorsorge gilt f�r Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG (Gewerblichem Sozialversicherungsgesetz) unterliegen, also Gewerbetreibende und "Neue Selbst�ndige". Angeh�rige der freien Berufe k�nnen das Modell der Selbst�ndigenvorsorge auch n�tzen.
Der verpflichtende Beitragssatz zur betrieblichen Altersvorsorge von 1,53% wird von der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft (SVA) eingehoben und an die jeweilige Mitarbeitervorsorgekasse (MVK), welche der Unternehmer ausw�hlt, abgef�hrt. Die Beitragsgrundlage gilt analog zur Krankenversicherung.
Ein Auszahlungsanspruch bzw. eine Verf�gungsm�glichkeit besteht bei Vorliegen von 3 Einzahlungsjahren und nach 2 Jahren des Ruhens der Gewerbeaus�bung bzw. nach Beendigung der betrieblichen T�tigkeit und bei Pensionsantritt. Im Todesfall f�llt der Kapitalbetrag in die Verlassenschaft.
Der Beitrag zur Selbst�ndigenvorsorge kann als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Die Veranlagung in der MVK ist steuerfrei, die Auszahlung als Einmalbetrag ist mit 6% steuerbeg�nstigt und als Rente steuerfrei.
Im Gegenzug wird der Beitragssatz f�r Unternehmer in der gewerblichen Krankenversicherung (KV) mit 1.1.2008 von 9,1% auf das Niveau der Arbeitnehmer (7,65%) gesenkt.
Durch diese Senkung der Beitr�ge in der Krankenversicherung kommt es f�r Sie nur zu geringen Mehrbelastungen, da die Erh�hung nur 0,08% betr�gt (alt: KV 9,1%; neu: KV 7,65% plus MVK 1,53% = 9,18%)
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