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Sonderausgaben

Kirchenbeitrag ab 2012 auf 400 € verdoppelt

Der als Sonderausgabe maximal abziehbare Kirchenbeitrag wird ab der Veranlagung 2012 von 200 € auf 400 € erhöht. In Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften stehen Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gleich, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen.

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