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Verpflichtende Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitantritt ab 2008

Ab 1.1.2008 hat der Dienstgeber jeden Dienstnehmer (auch geringf�gig Besch�ftigte, fallweise Besch�ftigte und freie Dienstnehmer) vor Arbeitsantritt bei der zust�ndigen Gebietskrankenkasse anzumelden. Diese Vorschrift stellt eine Ma�nahme zur Bek�mpfung der Schwarzarbeit dar.

Die Anmeldung kann durch eine Vollmeldung wie bisher unter Angabe aller Dienstgeber- und Dienstnehmerdaten oder neu durch eine "Avisomeldung" (Meldung der Mindestangaben) und Nachmeldung der fehlenden Angaben innerhalb von 7 Tagen erfolgen.

Die "Avisomeldung" kann telefonisch oder per Telefax an das ELDA-Call-Center bzw. an die zust�ndige Gebietskrankenkasse erfolgen und hat zu enthalten:
- Beitragskontonummer des Dienstgebers bei der Krankenkasse
- Name, Versicherungsnummer, Geburtsdatum der besch�ftigten Person
- Ort und Tag der Besch�ftigungsaufnahme.


Wir empfehlen jedenfalls die vollst�ndige Anmeldung vor Arbeitsantritt, da dies die effizienteste und �konomischste Variante ist, um die k�nftigen gesetzlichen Anforderungen zu erf�llen. Erst mit dem Vorliegen der gesamten f�r die Pflichtversicherung erforderlichen Daten kann die Krankenkasse die Pflichtversicherung vormerken. Die Avisomeldung soll prim�r die Bek�mpfung von Schwarzarbeit erleichtern und nur in Ausnahmef�llen genutzt werden.

F�r die Abmeldung gilt ab 1.1.2008 eine nicht verl�ngerbare Frist von 7 Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung.

Die Strafbestimmungen f�r die Nichteinhaltung der neuen Meldevorschriften ab 2008 wurden drastisch versch�rft. Die Beitragzuschl�ge betragen bei unterbliebener Anmeldung vor Arbeitsantritt EUR 500,00 pro Anmeldung f�r gesonderte Bearbeitungskosten sowie EUR 800,00 f�r den Pr�feinsatz. Daneben werden Beitragszuschl�ge f�r fehlende, fehlerhafte oder versp�tete Angaben vorgeschrieben. Weiters wird die Verfolgungsverj�hrungsfrist auf ein Jahr ausgedehnt und die Obergrenze des Strafrahmens bei Verst��en gegen die Melde-, Anzeige- und Auskunftspflicht auf bis zu EUR 5.000,00 bzw. Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen deutlich angehoben.

Wir haben f�r Sie ein Formular f�r diese AVISO- Meldung erstellt. In diesem Formular sind auch die FAX- Kontaktdaten der jeweiligen Gebietskrankenkasse abrufbar. Ihre Betragskontonummer bei der GKK entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen, z.B. den Zahlscheinen oder Abgabenzusammenstellungen f�r die monatliche �berweisung der GKK-Beitr�ge, die Sie von uns erhalten.

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Wenn Sie bei Arbeitsantritt eines neuen Mitarbeiters nur die AVISO- Daten angeben k�nnen, ersuchen wir, diese AVISO- Meldung direkt auf dem Faxwege der GKK anzuzeigen und auch unserer Kanzlei das Formular mit dem �bertragungsprotokoll der erfolgten Avisomeldung zu �bermitteln. Wir werden dann die vollst�ndige Anmeldung nach Bekanntgabe s�mtlicher Daten durchf�hren.

Sollten Sie nicht auf unseren Vordruck zur�ckgreifen und selbst per Fax die Meldung vornehmen wollen finden Sie nachstehen die entsprechenden Kontaktdaten:

ELDA-Call-Center
Tel: 05 780 760
Fax: 05 780 761


Wiener Gebietskrankenkasse
Wienerbergstra�e 15-19
1100 Wien
Tel: 01 60122-0
Fax: 01 6024613

N� Gebietskrankenkasse

Dr. Karl Renner Promenade
3100 St. P�lten
Tel: 05 0899 0
Fax: 05 0899 6550

Burgenl�ndische Gebietskrankenkasse
Esterhazyplatz 3
7000 Eisenstadt
Tel: 02682 608
Fax: 02682 608 1041

O� Gebietskrankenkasse
Gruberstra�e 77
4020 Linz
Tel: 05 7807 0
Fax: 05 7807 2274

Steierm�rkische Gebietskrankenkasse

Josef-Pongratz-Platz 1
8010 Graz
Tel: 0316 8035
Fax: 0316 8035 1590

Salzburger Gebietskrankenkasse
Engelbert Wei� Weg 10
5020 Salzburg
Tel: 0662 8889
Fax: 0662 8889 1111

K�rntner Gebietskrankenkasse
Kempfstra�e 8
9021 Klagenfurt
Tel: 05 05855 1000
Fax: 05 05855 2539

Tiroler Gebietskrankenkasse
Klara-P�ll-Weg 2
6021 Innsbruck
Tel: 05 9160 1200
Fax: 05 9160 51033

Vorarlberger Gebietskrankenkasse
Heldendankstra�e 10
6900 Bregenz
Tel: 05 08455 2420
Fax: 05 08455 2040


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