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AKTUELLES | |||
Verpflichtende Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitantritt ab 2008 Ab 1.1.2008 hat der Dienstgeber jeden Dienstnehmer (auch geringf�gig Besch�ftigte, fallweise Besch�ftigte und freie Dienstnehmer) vor Arbeitsantritt bei der zust�ndigen Gebietskrankenkasse anzumelden. Diese Vorschrift stellt eine Ma�nahme zur Bek�mpfung der Schwarzarbeit dar. Die Anmeldung kann durch eine Vollmeldung wie bisher unter Angabe aller Dienstgeber- und Dienstnehmerdaten oder neu durch eine "Avisomeldung" (Meldung der Mindestangaben) und Nachmeldung der fehlenden Angaben innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Die "Avisomeldung" kann telefonisch oder per Telefax an das ELDA-Call-Center bzw. an die zust�ndige Gebietskrankenkasse erfolgen und hat zu enthalten: - Beitragskontonummer des Dienstgebers bei der Krankenkasse - Name, Versicherungsnummer, Geburtsdatum der besch�ftigten Person - Ort und Tag der Besch�ftigungsaufnahme. Wir empfehlen jedenfalls die vollst�ndige Anmeldung vor Arbeitsantritt, da dies die effizienteste und �konomischste Variante ist, um die k�nftigen gesetzlichen Anforderungen zu erf�llen. Erst mit dem Vorliegen der gesamten f�r die Pflichtversicherung erforderlichen Daten kann die Krankenkasse die Pflichtversicherung vormerken. Die Avisomeldung soll prim�r die Bek�mpfung von Schwarzarbeit erleichtern und nur in Ausnahmef�llen genutzt werden. F�r die Abmeldung gilt ab 1.1.2008 eine nicht verl�ngerbare Frist von 7 Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung. Die Strafbestimmungen f�r die Nichteinhaltung der neuen Meldevorschriften ab 2008 wurden drastisch versch�rft. Die Beitragzuschl�ge betragen bei unterbliebener Anmeldung vor Arbeitsantritt EUR 500,00 pro Anmeldung f�r gesonderte Bearbeitungskosten sowie EUR 800,00 f�r den Pr�feinsatz. Daneben werden Beitragszuschl�ge f�r fehlende, fehlerhafte oder versp�tete Angaben vorgeschrieben. Weiters wird die Verfolgungsverj�hrungsfrist auf ein Jahr ausgedehnt und die Obergrenze des Strafrahmens bei Verst��en gegen die Melde-, Anzeige- und Auskunftspflicht auf bis zu EUR 5.000,00 bzw. Ersatzfreiheitsstrafe bis zu 2 Wochen deutlich angehoben. Wir haben f�r Sie ein Formular f�r diese AVISO- Meldung erstellt. In diesem Formular sind auch die FAX- Kontaktdaten der jeweiligen Gebietskrankenkasse abrufbar. Ihre Betragskontonummer bei der GKK entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen, z.B. den Zahlscheinen oder Abgabenzusammenstellungen f�r die monatliche �berweisung der GKK-Beitr�ge, die Sie von uns erhalten. Mit dem Klienten-Login einloggen und als PDF Downloaden >> Klienten-Login anfordern >> Wenn Sie bei Arbeitsantritt eines neuen Mitarbeiters nur die AVISO- Daten angeben k�nnen, ersuchen wir, diese AVISO- Meldung direkt auf dem Faxwege der GKK anzuzeigen und auch unserer Kanzlei das Formular mit dem �bertragungsprotokoll der erfolgten Avisomeldung zu �bermitteln. Wir werden dann die vollst�ndige Anmeldung nach Bekanntgabe s�mtlicher Daten durchf�hren. Sollten Sie nicht auf unseren Vordruck zur�ckgreifen und selbst per Fax die Meldung vornehmen wollen finden Sie nachstehen die entsprechenden Kontaktdaten: ELDA-Call-Center Tel: 05 780 760 Fax: 05 780 761 Wiener Gebietskrankenkasse Wienerbergstra�e 15-19 1100 Wien Tel: 01 60122-0 Fax: 01 6024613 N� Gebietskrankenkasse Dr. Karl Renner Promenade 3100 St. P�lten Tel: 05 0899 0 Fax: 05 0899 6550 Burgenl�ndische Gebietskrankenkasse Esterhazyplatz 3 7000 Eisenstadt Tel: 02682 608 Fax: 02682 608 1041 O� Gebietskrankenkasse Gruberstra�e 77 4020 Linz Tel: 05 7807 0 Fax: 05 7807 2274 Steierm�rkische Gebietskrankenkasse Josef-Pongratz-Platz 1 8010 Graz Tel: 0316 8035 Fax: 0316 8035 1590 Salzburger Gebietskrankenkasse Engelbert Wei� Weg 10 5020 Salzburg Tel: 0662 8889 Fax: 0662 8889 1111 K�rntner Gebietskrankenkasse Kempfstra�e 8 9021 Klagenfurt Tel: 05 05855 1000 Fax: 05 05855 2539 Tiroler Gebietskrankenkasse Klara-P�ll-Weg 2 6021 Innsbruck Tel: 05 9160 1200 Fax: 05 9160 51033 Vorarlberger Gebietskrankenkasse Heldendankstra�e 10 6900 Bregenz Tel: 05 08455 2420 Fax: 05 08455 2040
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