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AKTUELLES |
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Steuertipps im Vorfeld der Steuerreform 2011
Wie bereits in der Einleitung angek�ndigt, wirft die kommende Steuerreform 2011 ihre Schatten voraus und kann in bestimmten F�llen durch Aktionen noch vor dem 31.12.2010 positiv beeinflusst werden:
- Die geplante Abschaffung von Kredit- und Darlehensgeb�hren sollte Sie dazu veranlassen, zu �berlegen, ob Sie nicht allf�llig geplante Kreditaufnahmen auf einen Zeitpunkt nach dem 31.12.2010 verschieben k�nnen. Sie w�rden sich damit die noch bis Jahresende anfallende Kreditgeb�hr ersparen. Diese Strategie gilt nat�rlich auch f�r Kreditzuz�hlungen im Konzern, um der Ersatzbeurkundung zu entgehen.
- Die geplante Verteuerung des Nachkaufs von Schul- und Studienzeiten f�r die Pensionsbemessung sollte Sie zur Pr�fung der Frage veranlassen, ob Sie diesbez�glich nicht noch vor dem 31.12.2010 aktiv werden sollten.
- Die geplante neue Besteuerung von Wertzuw�chsen bei Aktien und sonstigen Kapitalanlagen soll nach dem vorliegenden Entwurf erst f�r Kapitalanlagen gelten, die nach dem 31. 12. 2010 erworben werden. F�r alle noch vor dem 31.12.2010 angeschafften Kapitalanlagen gilt damit noch die Steuerfreiheit nach Ablauf der einj�hrigen Spekulationsfrist.
- Mit der Finanzstrafgesetz-Novelle 2010 wird ab dem 1.1.2011 ein sog. 10%iger Verk�rzungszuschlag eingef�hrt. Mit der Entrichtung eines Verk�rzungszuschlags ist finanzstrafrechtliche Straffreiheit verbunden. Der Verk�rzungszuschlag kann aber nur nach einer abgabenbeh�rdlichen Pr�fung, bei welcher der finanzstrafrechtlich relevante Nachforderungsbetrag nicht mehr als 10.000 Euro je Veranlagungszeitraum und insgesamt nicht mehr als 33.000 Euro betr�gt, verh�ngt werden. Da das Regime des Verk�rzungszuschlags auch auf Abgabenverk�rzungen angewendet werden kann, die vor dem 1.1.2011 stattgefunden haben, kann es sich lohnen, anh�ngige Pr�fungsverfahren, die finanzstrafrechtlich relevante Nachzahlungen im Bereich der genannten Betr�ge erwarten lassen, bis ins n�chste Jahr zu strecken.
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