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Herabsetzung der Versicherungsbeitr�ge f�r Selbst�ndige durch Senkung der Mindestbeitr�ge in der Krankenversicherung

Bei den Selbst�ndigen mit geringen Eink�nften wird ab dem Jahr 2016 die Mindestbeitragsgrundlage f�r die Krankenversicherung in der SVA auf den Wert der Geringf�gigkeitsgrenze (2016 (vorauss.): EUR 415,72) gesenkt. Bisher betrug die Mindestbemessungsgrundlage EUR 724,02. Diese Ma�nahme f�hrt zu einer Reduzierung von Krankenversicherungsbeitr�gen von bis zu EUR 288,00/Jahr bei unver�nderten sozialversicherungsrechtlichen Leistungen.

In den Jahren 2018 � 2022 soll schrittweise auch die Mindestbeitragsgrundlage in der Pensionsversicherung auf die Geringf�gigkeitsgrenze gesenkt werden.

Die Verzugszinsen werden ab 1.1.2017 von derzeit 7,88% auf 3,88% abgesenkt werden.

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