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Zuwendungen an Dienstnehmer

SACHGESCHENKE:
Übliche Sachzuwendungen (z. B. Geschenke) an Mitarbeiter sind bis zu einem Betrag von € 186,-- pro Dienstnehmer und Kalenderjahr lohnsteuer- und sozial-versicherungsfrei.
Die Abhaltung einer Betriebsveranstaltung (z. B. Weihnachtsfeier) ist nicht Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Sachzuwendungen. Als Sachzuwendung gelten auch Geschenkmünzen (die nicht in Bargeld abgelöst werden können) und Warengutscheine sowie auch Goldmünzen, soweit es sich nicht um gesetzliche Zahlungsmittel handelt.
ACHTUNG: Bargeldzuwendungen sind immer lohnsteuer- und sozial­ab­gaben­pflichtig!

BETRIEBSVERANSTALTUNGEN:
Die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen ist bis zu einem Betrag von € 365,-- pro Dienstnehmer und Kalenderjahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Hiezu sind jedoch alle Betriebsveranstaltungen eines Kalenderjahres zusammenzurechnen.

ZUKUNFTSSICHERUNG:
Der Abschluss von Kranken- oder Unfallversicherungen oder von Lebens­versicherungen (auch bestimmte investmentfondsgebundene Lebensversicherungen) mit einer mindestens 10-jährigen Laufzeit für alle Dienstnehmer oder bestimmte Gruppen von Dienstnehmern ist bis zu € 300,-- pro Dienstnehmer und Kalenderjahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

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